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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wie muss man diese Rede des Kollegen Schrodi einordnen? Ich habe mir im Vorfeld noch mal den Ablaufplan für dieses Gesetz angesehen.
Ich erinnere mich daran, dass wir am 7. Oktober eine Anhörung zum Gesetz durchgeführt haben. Ich erinnere mich daran, dass am 16. Oktober die Beratungen über dieses Gesetz im Finanzausschuss abgeschlossen werden sollten. Am 18. Oktober sollte die zweite und dritte Lesung hier im Bundestag stattfinden, damit der Bundesrat am 22. November 2024 diesem Gesetz zustimmen kann. All das hat es aber nicht gegeben, weil Sie die Beratungen im Finanzausschuss abgesetzt haben. Uns jetzt die Schuld zu geben, halte ich doch für sehr fragwürdig.
Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Der Titel „Steuerfortentwicklungsgesetz“ ist leider auch nicht mehr so ganz Programm im Vergleich zu dem, was jetzt noch im Gesetzentwurf enthalten ist.
Heiterkeit des Abg. Johannes Steiniger [CDU/CSU])
Aber es ist wichtig. Ich finde schon erstaunlich, dass Herr Schrodi sich am liebsten für Dinge loben lassen würde, die verfassungsrechtlich einfach geboten sind. Wir haben das Existenzminimum freizustellen und deshalb den Kinderfreibetrag und den Grundfreibetrag zu erhöhen. Das ist kein Geschenk an die Bürgerinnen und Bürger, das steht den Bürgerinnen und Bürgern zu.
Von daher sollten Sie sich hier nicht so abfeiern lassen.
Sie wollten es gar nicht machen!)
Ich will Ihnen auch sagen: Sie können natürlich kritisieren, dass wir das rückwirkend machen wollten. Ich will aber erwähnen, dass Sie die Erhöhung der Freibeträge für die Freistellung des Existenzminimums 2024 erst mit dem Jahressteuergesetz 2024 im Oktober 2024 beschlossen haben.
Weil es außer der Reihe war!)
Das zeigt, dass so etwas auch rückwirkend möglich ist. Das ist zwar nicht optimal, aber es geht. Aber Sie erwecken hier einen anderen Eindruck, Herr Schrodi.
Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Dass Sie sich jetzt als Retter der Abschaffung der kalten Progression feiern, ist auch ein wenig mutig. Denn wenn es richtig ist, was man hier so hört, waren Sie es ja, die verhindert haben, dass die kalte Progression ausgeglichen wird.
Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie des Abg. Albrecht Glaser [AfD])
Sie schmücken sich hier mit fremden Federn. Aber die Kollegen der FDP haben ja noch die Möglichkeit, das zu korrigieren und richtigzustellen.
Wir haben es mit Ihnen gemacht! Und wir machen es jetzt!)
Aber es hat auch etwas Gutes, dass dieses Gesetz nun in gekürzter Fassung kommt; denn die unsäglichen Mitteilungspflichten für nationale Steuergestaltungen, die Sie einführen wollten, obwohl Sie damit schon beim Wachstumschancengesetz im Bundesrat gescheitert waren, entfallen. Das wäre sonst bürokratischer Wahnsinn gewesen. Sie haben es immer wieder vorgetragen, in der Hoffnung, doch noch eine Mehrheit dafür zu finden, obwohl Sie wussten, dass die grenzüberschreitenden Anzeigepflichten eigentlich nichts gebracht haben. Die Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“, die von Bundesfinanzminister Lindner eingesetzt wurde, hat davor gewarnt, eine nationale Anzeigepflicht einzuführen, weil es gar keinen Bedarf dafür gibt und weil das nur zu erhöhter Bürokratie geführt hätte.
Auch die Abschaffung der Steuerklassen III und V ist vom Tisch, und das ist sehr gut. Dadurch hätten die Bürgerinnen und Bürger zunächst einmal erhebliche Liquiditätsnachteile erlitten, die sie erst über ihre Steuererklärung hätten ausgleichen können. Das Ganze wäre auch mit einem Riesenbürokratiewahnsinn bei der Steuerverwaltung verbunden gewesen.
Gut, dass wir das verhindert haben!)
Dann sagen Sie, man hätte doch noch Teile Ihrer Wachstumsinitiative umsetzen können. Ich weiß gar nicht, wie viele Maßnahmen Sie tatsächlich umgesetzt haben. So viele können es aber nicht gewesen sein. Ich glaube, Sie greifen angesichts der Herausforderungen des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu kurz, wenn Sie die Lösung nur in degressiven Abschreibungen suchen. Das wäre zu einem Zeitpunkt, an dem gar kein Haushalt für 2025 vorliegt, ein Schnellschuss gewesen.
Wir als Union sagen, dass wir steuerliche Maßnahmen für den Wirtschaftsstandort Deutschland brauchen. Aber wir brauchen ein Gesamtpaket; denn die Steuerbelastung ergibt sich nach wie vor aus Bemessungsgrundlage und Tarif. Also müssen wir beide Seiten anpacken. Wir müssen die Bemessungsgrundlage verändern und die Abschreibungsmöglichkeiten verbessern. Aber auch der Tarif muss zwingend gesenkt werden, und zwar auf 25 Prozent für einbehaltene Gewinne.
Wir reden heute auch über den Einkommensteuertarif. Hier braucht es – vielleicht finden wir ja Partner dafür – eine gemeinsame Kraftanstrengung. Wir müssen überlegen, wie wir den sogenannten Mittelstandsbauch abschaffen oder abflachen können. Das ist ein Projekt, das sehr viel Geld kosten wird. Aber wir alle wissen, dass der Steuersatz aufgrund des linear-progressiven Tarifs in der Progressionszone nach dem Grundfreibetrag, also bei einem zu versteuernden Einkommen von circa 12 000 Euro bis 18 000 Euro, von 14 Prozent auf 24 Prozent und in der Zone danach von 24 Prozent auf 42 Prozent steil ansteigt. Wir müssen gemeinsam – das wird ein großer Schulterschluss zwischen Ländern, Kommunen und dem Bund sein – an den Mittelstandsbauch ran, damit sich Leistung in Deutschland auch wieder lohnt.
Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP
Zuruf der Abg. Bettina Hagedorn [SPD])
Wir wollen andere Maßnahmen als Sie ergreifen. Wir wollen Überstundenzuschläge steuerfrei stellen und so Anreize schaffen, mehr zu arbeiten. Es geht dabei auch um die Aktivrente. Wir haben viele Ideen. Wir wollen jedenfalls keinen Schnellschuss im Rahmen des SteFeGs.
Wir stimmen dem Gesetz heute zu und freuen uns, dass es ein Light-Gesetz geworden ist, weil viel Unfug verhindert wurde.
Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Christoph Meyer [FDP])
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält das Wort Sven-Christian Kindler.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)