- Bundestagsanalysen
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist nicht allzu oft der Fall, dass Abgeordnete die Möglichkeit haben, über Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, die eine Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet haben, hier im Plenum zu sprechen. Eine Ausnahme besteht – wir haben es auch gerade vom Kollegen Stüwe gehört –, wenn über Parteigrenzen hinweg ein Anliegen als berechtigt angesehen wird und klar ist, dass den Petenten geholfen werden muss, wir uns also über das Ganze einig sind. Eine solche Petition liegt jetzt auch hier vor, und ich will ein paar Worte darüber verlieren.
Es geht um ein wichtiges Thema, das alleinerziehende Mütter und Väter betrifft, nämlich den Nachweis des alleinigen Sorgerechts im Falle des Todes des anderen Elternteils. Wenn ein Elternteil verstirbt, ist das ein schwerer Schicksalsschlag für die Familie – für die Kinder und natürlich auch für den verwitweten Elternteil. Ich selbst war damals 15, als mein Vater gestorben ist, und es war nicht immer leicht in der Folgezeit. Da steht man als Familie nicht bloß vor entsprechenden emotionalen Herausforderungen, sondern oft auch vor bürokratischen Hürden, die den verbleibenden Elternteil unnötig belasten.
Beifall der Abg. Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
– Danke schön.
Dazu gehört, dass bei allen Entscheidungen, für die grundsätzlich die Unterschrift des anderen Sorgeberechtigten erforderlich wäre, der verwitwete Elternteil einen Beweis über das alleinige Sorgerecht vorlegen muss. Die gesetzlichen Bestimmungen sind dann auch noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Im Fall unseres Petenten ist es so, dass er immer die Sterbeurkunde seiner Frau zum Beweis des alleinigen Sorgerechts für das gemeinsame Kind vorlegen muss. Das ist natürlich belastend für den Betreffenden und reißt immer wieder Wunden des Verlustes auf. Es ist verständlich, dass hier Abhilfe geschaffen werden muss.
Zum Beispiel findet die Regelung im Achten Buch Sozialgesetzbuch zur Eintragung der Alleinsorge im Sorgeregister bei verwitweten Vätern grundsätzlich keine Anwendung. Man sieht also schon: Da besteht eine gesetzliche Lücke, und da müssen wir tätig werden.
Deswegen plädiert der Petitionsausschuss geschlossen – über alle Parteigrenzen hinweg – dafür, dass in allen Bundesländern die Möglichkeit für verwitwete Elternteile geschaffen werden muss, die Verwitwung gegenüber außerbehördlichen Dritten einfach nicht offenlegen zu müssen. In diesem Sinne soll die entsprechende Petition der Bundesregierung zur Erwägung überwiesen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis gegeben und auch den Landesparlamenten zugeleitet werden.
Ein solches Dokument wäre eine immense Erleichterung für die Betroffenen, würde das Leben erleichtern und diese belastenden Situationen, die immer wieder vorkommen, vereinfachen.
Wir haben in diesen mitunter nicht einfachen Zeiten des Deutschen Bundestages parteiübergreifend ein gemeinsames hohes Votum für eine Petition ausgegeben und hoffen, nicht nur dem Petenten selbst, sondern vielen Familien in unserem Land nach einem solchen Schicksalsschlag den Alltag etwas erleichtern zu können. Deswegen vielen Dank dafür, dass wir uns im Hohen Haus gemeinsam dafür einsetzen!
Alles Gute und schöne Feiertage!
Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)