- Bundestagsanalysen
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag belaufen sich im Jahr 2025 auf 13 Milliarden Euro; es ist davon gesprochen worden. Es ist klar, dass seine Funktion als Flankierung zu Solidarpakten für Lasten aus der Wiedervereinigung 2019 weggefallen ist.
Ergo wurde zum 1. Januar 2020 der Solidaritätszuschlag wenigstens vermindert, und das in der Weise, dass die Zahl der Abgabenschuldner – sowohl Unternehmen als auch natürliche Personen – sich auf circa 10 Prozent gegenüber vorher reduzierte; das Aufkommen wurde jedoch nur halbiert. Das bedeutet: Eine kleine Gruppe trägt also die große Last, wie auch bei der Einkommensteuer, wo die 10 Prozent der Bezieher von etwas höheren Einkommen über 50 Prozent des Aufkommens erbringen. Das sind die Lastenträger, verehrte Frau Kollegin Heiligenstadt, die Sie ja noch zusätzlich belasten wollen, weil Sie meinen, sie täten immer noch nicht genug.
Zurufe der Abg. Frauke Heiligenstadt [SPD] und Michael Schrodi [SPD])
Die halbherzige Reform von 2020 hatte jedoch nicht einmal nach dem Prinzip der hohen Belastung für hohe Einkommensbezieher gehandelt; vielmehr blieben alle körperschaftlich organisierten Unternehmen weiter voll mit dem Steuerzuschlag von 5,5 Prozent belastet. Das heißt – auch dies ist gesagt worden –: Der Handwerker, der sein Geschäft als GmbH führt, zahlt Soli; der Einzelunternehmer mit gleichem Einkommen zahlt keinen Soli. Systematik interessierte die damaligen Gesetzgeber von CDU und SPD nicht, sondern nur das Geld.
Die Diskussion über die Verfassungswidrigkeit dieser und anderer Ungereimtheiten dieses Solirechtskonstrukts wird derzeit beim Bundesverfassungsgericht geprüft. Man darf als kundiger Beobachter die Wahrscheinlichkeit für hoch halten, dass der Soli verfassungsrechtlich kippt. Es sei nur an das 60-Milliarden-Euro-Haushaltsproblem von 2021/22 erinnert oder an die Grundsteuer und die Finanzierung von Parteistiftungen – beides über Jahrzehnte im Modus der Verfassungswidrigkeit. Verfassungswidrige Gesetze – das können Sie. Für solche Fälle soll es ja auch eine Behörde beim Innenministerium geben; die soll sich darum kümmern.
Wir haben derzeit eine Staatsquote, auf das Nettoinlandsprodukt bezogen – das die eigentlich richtige Bezugsgröße ist –, von 65 Prozent, eine Steuerquote von über 30 Prozent, Steuereinnahmen 2025 von über 1 Billion Euro – die höchste relative Abgabenbelastung aller OECD-Länder. Und die Ampel verkämpft sich für 13 Milliarden Euro rechtsproblematische Einnahmen – etwa 1,3 Prozent der jährlichen Steuereinnahmen.
Wir kommen heute noch auf die Wirtschaftslage in Deutschland zu sprechen. Wenn Sie nach deren Ursache, nach der Ursache der Krise, suchen würden, könnten Sie eine davon in diesem Thema, das wir jetzt hier besprechen, gut finden.
Beifall bei der AfD)
Das Wort für die SPD-Fraktion hat Tim Klüssendorf.
Beifall bei der SPD)