Das werden wir nicht zulassen; denn wir wollen die Rechte jedes einzelnen Bürgers, jeder einzelnen Bürgerin unseres Landes schützen. Das tun wir auch mit der heutigen Reform. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit. Ich werbe um Zustimmung. Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! 75 Jahre Grundgesetz und 34 Jahre Wiedervereinigung, das sind besondere Jubiläen dieses Jahres, die für uns ein Leben in Freiheit, in Frieden, in Rechtsstaatlichkeit und in Demokratie bedeuten. Das ist nicht nur abstrakt, das gilt ganz konkret. Wir leben in einem wunderbaren Land, in dem wir unsere Meinung frei äußern dürfen, in dem wir in diesem Haus und außerhalb dieses Hauses um die besten Ideen ringen, in dem wir die Zukunft im Großen und im Kleinen bestreiten und in dem wir durch Ehrenamt und in Vereinen, durch Demonstrationen und Kunst öffentlich und privat unser Leben gestalten. Das Grundgesetz behütet und beschützt uns alle, es behütet und beschützt jeden einzelnen Bürger; denn es denkt vom Menschen her: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Und all diese Möglichkeiten behütet unser Bundesverfassungsgericht vor willkürlichen Eingriffen des Staates. Es achtet darauf, dass staatliches Handeln immer im Einklang mit der Verfassung steht. Es zeigt uns als Gesetzgeber Grenzen auf, und zwar Grenzen, die wir wollen, auch wenn sie uns im Einzelnen nicht immer gefallen, Grenzen, an die wir uns halten müssen. Das erfüllt die Verfassung mit Leben, es hält sie lebendig. Es gibt keine Institution in Deutschland, die ein so großes Vertrauen genießt. Deshalb gilt es an dieser Stelle auch, allen im Bundesverfassungsgericht für ihre Arbeit zu danken. Damit das alles so bleibt, stärken wir heute die Abwehrkräfte des Bundesverfassungsgerichts, indem wir lang bewährte Vorschriften über die Funktion, den Aufbau und die Organisation des Gerichts und über die Bindungswirkung der Urteile in die Verfassung aufnehmen und einen Ersatzwahlmechanismus schaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein guter Tag für unser Land. Denn wir haben doch in Polen und in Ungarn gesehen, wie schnell höchste Gerichte auf Linie gebracht worden sind – im Jahr 2015 hat es in Polen nur zwei Wochen gedauert –, weil es einfache Mehrheitsentscheidungen waren, die Prozesse ändern konnten. Diese Situation ändern wir jetzt bei uns: Grundlegende Regelungen über ein Verfassungsorgan gehören auch ins Grundgesetz. Das stärkt unser Land insgesamt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Unsere Überzeugung: Macht muss immer begrenzt sein und immer kontrolliert werden. Bei den Zwischenrufen von rechts hören Sie, dass eine Entpolitisierung des Verfassungsgerichts gefordert wird. Aber eigentlich wird eine Gleichschaltung des Verfassungsgerichts gewollt.