Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich der Bitte und den Ausführungen, die schon getätigt wurden – auch von unserem Minister –, nur anschließen, sich den Realitäten zu stellen, Herr Spahn, und der Verantwortung gerecht zu werden, die wir als Parlamentarier in den noch verbleibenden Monaten haben. Ich möchte – weil die Bürger uns hier zuhören – noch mal kurz darstellen, dass Sie im Grunde genommen ein Dilemma produzieren, das für uns alle schädlich ist und auch das Parlament in eine ganz schwierige Situation bringt. Zuerst haben Sie es heftig kritisiert, als der Bundeskanzler ein Datum für die Vertrauensfrage und die anschließende Neuwahl genannt hat. Das war für Sie nicht früh genug. Dann hat es eine Verständigung gegeben unter den Fraktionen, dass beides zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden soll, die Vertrauensfrage schon am 16. Dezember und die Neuwahlen am 23. Februar. Es wäre nach einer solchen Entwicklung doch eigentlich das Selbstverständlichste der Welt, dass die verbleibende Zeit dann wirklich effektiv genutzt wird, um die Dinge zu regeln, die dringend geregelt werden müssen; denn dafür sind wir hier. Sie haben dafür gesorgt, dass es früher stattfindet. Aber jetzt soll bis zur Vertrauensfrage nichts gemacht werden. Das ist den Menschen gegenüber einfach nicht aufrichtig. – Sie misstrauen also den Worten des Kanzlers und vermuten, dass möglicherweise die Vertrauensfrage nicht gestellt wird. Das ist interessant. Also darum geht es – noch mal fürs Protokoll –: Es wird jetzt von der CDU/CSU-Fraktion angezweifelt, dass die Vertrauensfrage vom Bundeskanzler am 16. Dezember gestellt wird. Okay, damit unterstellen Sie ja quasi, dass er lügt. Das finde ich ganz schön heftig. Zurück zum Thema. Sie entziehen sich der Verantwortung, wenn Sie jetzt die Möglichkeit einer Entlastung, die wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in Bezug auf die Netzentgelte vorsehen, einfach in den Wind schlagen. Im Rahmen der bestehenden Haushaltsplanungen haben wir noch die Möglichkeit, Entlastungen bei den Übertragungsnetzentgelten vorzunehmen, zusätzlich zu den Entlastungen, die ab dem 1. Januar 2025 im Rahmen der Festlegungskompetenz der Bundesnetzagentur ohnehin kommen werden. Dann tritt ein neuer Wälzungsmechanismus in Kraft. Es werden sowieso Entlastungen kommen. Aber jetzt können wir im Rahmen der vorgenommenen Haushaltsplanungen weitere Entlastungen vornehmen. Sie fallen moderat aus. Das sehen Sie daran, dass wir im letzten Jahr vor dem Bundesverfassungsgerichtsurteil an sich schon eine Entlastung im Umfang von 5,5 Milliarden Euro vornehmen wollten. Jetzt sind 1,3 Milliarden Euro vorgeschlagen. Wir haben natürlich darauf reagiert, dass wir zurzeit begrenzte Möglichkeiten haben. Damit reichen wir der Union die Hand; denn wir können keinen gemeinsamen Haushalt auf den Weg bringen und befinden uns quasi in einer Übergangsphase. Aber nun diese ausgestreckte Hand auszuschlagen mit dem Argument, dass Ihnen das nicht reicht, und so den Menschen diese Entlastung nicht zu geben, das ist doch alles andere als ein verantwortlicher Umgang mit den Menschen. In der Tat ist die vorgesehene Entlastung nur ein erster Schritt. Wir wissen, dass die Entlastung um 1,3 Milliarden Euro nicht mit der ursprünglichen um 5,5 Milliarden Euro vergleichbar ist. Wir wissen auch, dass die Entlastung um 5,5 Milliarden Euro im letzten Jahr letztendlich eine kurzfristige Reaktion gewesen wäre und dass wir uns damit grundsätzlich auseinandersetzen müssen. Das Wort „Amortisationskonto“ hat der Bundesminister gerade schon fallen lassen. Aber es gibt auch andere Möglichkeiten, um zu verhindern, dass die Ausbaukosten bzw. die massiven Transformationskosten nicht einfach über Nutzungsentgelte abgebildet werden. Es ist eine staatliche Aufgabe, für Entlastung zu sorgen und gleichzeitig sicherzustellen, dass große infrastrukturelle Transformationsleistungen erbracht werden. Somit halten wir uns wettbewerbsfähig und entlasten die Menschen. In diesem Sinne kann ich nur um Zustimmung werben.