Hochverehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich kann mich dem ersten Satz der Kollegin Heubach komplett anschließen und sagen: Dieser Antrag der Union könnte auch von der FDP stammen. Er ist nämlich wirklich gut in seiner Zielsetzung. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag – das darf man übrigens sagen in Anwesenheit der Kolleginnen Rüffer, Aeffner und des Kollegen Takis Mehmet Ali – ja auch sehr schnell auf diese Fragen verständigen können. Dann muss man als Nächstes gucken: Wer ist eigentlich welche Schritte auf dem Weg zu mehr Barrierefreiheit und Erleichterungen gegangen? Ich möchte dazu sagen, dass im Bereich des Gebärdensprachdolmetschens eine wesentliche Maßnahme in dieser Wahlperiode umgesetzt werden konnte, indem nämlich eine sehr komplexe und überfordernde umsatzsteuerliche Regelung, die im Ergebnis dazu geführt hat, dass man möglicherweise erst im übernächsten Jahr wusste, ob man eigentlich Rechnungen mit oder ohne Umsatzsteuer ausweisen muss, durch das Bundesfinanzministerium in eine gängige Form gebracht worden ist. Ähnlich wie bei der Umsatzsteuerregelung für Inklusionsunternehmen, die wir auch schon in der 19. Wahlperiode diskutiert haben, hat es hier also ebenfalls eine Sicherung des Umsatzsteuerprivilegs gegeben. Deswegen ist es zulässig, dass man, Frau Kollegin Heubach, guckt, wer in welchem Aufgabenbereich eigentlich seine Hausaufgaben gemacht hat und wer sie vielleicht noch vor sich hat. Im Bereich des Bundesministeriums der Finanzen sind wir jedenfalls die schwierigen steuerlichen Dinge angegangen, Herr Kollege Oellers, Herr Kollege Hüppe, von der die Union in der 19. Wahlperiode noch gesagt hat, die könne man aus europarechtlichen Gründen gar nicht national regeln. Die sind geregelt, und deswegen haben wir jetzt Sicherheit für die Inklusionsunternehmen als wichtige Brücke in den Arbeitsmarkt. Die Auffassung, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als verantwortliches Ministerium, hochverehrte Frau Staatssekretärin Griese, das über ein Drittel des Bundeshaushalts verantwortet, nicht in der Lage ist, das Kompetenzzentrum auf den Weg zu bringen, kann man vertreten; sie ist bei rund 180 Milliarden Euro im Haushalt dieses Ministeriums nur nicht zielführend. Ich will deutlich sagen: In der Sache sind in den letzten drei Jahren viele Dinge erreicht worden. Viele Dinge sind noch offen. Ich freue mich, dass die Union mit ihrem Antrag bekräftigt, dass sie in der nächsten Wahlperiode offensichtlich bereit ist, an mehr Inklusion in Deutschland zu arbeiten. Sofern der Antrag, den Sie hier einbringen, allerdings darauf abzielt, in dieser Wahlperiode noch schnell Dinge umzusetzen, darf ich Ihnen das Zitat des Kollegen Friedrich Merz vor Ihrer Fraktionssitzung vom gestrigen Tage einmal vorhalten, der ausgeführt hat: Ich gehe davon aus, dass er das so meinte und dass Sie sich daran halten. Dann ist allerdings der Punkt II – – – Dazu kommen wir doch gleich. Sie wissen doch noch gar nicht, wie wir abstimmen. Stellen Sie gerne eine Zwischenfrage; dann habe ich hinterher eine Minute mehr. Jedenfalls fordern Sie entgegen dieser Äußerung Ihres Fraktionsvorsitzenden vom gestrigen Tag, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel jetzt diese Dinge zu machen. Und Sie fordern in Ihrem Antrag unter Ziffer 4 ganz am Ende ausdrücklich, „eine angemessene Finanzausstattung vorzusehen“. Das eine passt nicht zu dem anderen. Deswegen bin ich erneut bei meiner Vorrednerin: Zwischen Ihren Anträgen, Herr Kollege Oellers, die Sie hier einbringen, und dem, was Sie, wenn Sie in Verantwortung sind oder in Verantwortung kommen könnten, tun würden, klafft eine gewisse Lücke. – Stellen Sie eine Zwischenfrage, dann diskutieren wir das aus. – Es klafft eine Lücke. Wir haben relativ viel geschafft – nicht alles, was wir schaffen wollten. Sie sagen immer nur, was Sie schaffen wollen, und kommen dann mit europarechtlichen Regelungen, die das nicht möglich machen, oder anderen Geschichten. Ich freue mich trotzdem darüber, dass offensichtlich alle Beteiligten ein Interesse daran haben, Inklusion und Barrierefreiheit in der nächsten Wahlperiode nach vorne zu bringen. Da haben Sie, ohne dass Sie das überhaupt wollten, mit dieser Drucksache, die Sie in den Bundestag eingebracht haben, noch etwas geschafft. Denn die Bundesregierung verfügt über die Schrift BundesSans, die den Empfehlungen des Blinden- und Sehbehindertenverbandes für eine barrierefreie Schrift entspricht; einige Ministerien nutzen sie auch. Der Deutsche Bundestag setzt jede Drucksache immer noch in Times New Roman. Vielleicht können wir in dieser Wahlperiode noch gemeinsam damit anfangen, wenigstens unsere Drucksachen barrierefrei zu machen. In diesem Sinne: Viel Erfolg!