Zwischenrufe:
0
Beifall:
2
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stelle fest: Es gibt offensichtlich Themen, die auf höheres Interesse stoßen. Dennoch ist es ein durchaus wichtiges Thema. Am 13. Dezember, also in der nächsten Woche, tritt die europäische Produktsicherheitsverordnung in Kraft. Sie gilt dann unmittelbar in der Europäischen Union und damit auch in der Bundesrepublik Deutschland. Die Verordnung regelt, wie Produkte auf den Markt kommen. Das ist wichtig für die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Gleichzeitig sorgt die Verordnung natürlich mittelbar auch für faire Wettbewerbsbedingungen. Das betrifft insbesondere auch den Internethandel, den wir nun besser regeln. Sie wissen, dass nicht nur zu Weihnachten der Internethandel in den vergangenen Jahren immer wichtiger geworden ist. Deshalb ist es gut, dass wir auch hier für mehr Sicherheit und Fairness sorgen.
Damit die Verordnung ihre volle Wirkung in Deutschland entfalten kann, bedarf es nationaler Durchführungsbestimmungen, und damit komme ich zum vorliegenden Gesetzentwurf. Die Änderung des Produktsicherheitsgesetzes dient dazu, die unmittelbar geltende europäische Verordnung in Deutschland durchführbar zu machen. Wir schaffen damit Rechtssicherheit für Hersteller und Händler, aber auch für die Vollzugsbehörden. Die vorgesehenen Änderungen betreffen beispielsweise Regelungen, die die Verwendung der deutschen Sprache vorschreiben, zum Beispiel für Anweisungen, Sicherheitsinformationen oder Warnhinweise. Ohne eine entsprechende Festlegung wäre für Hersteller und Händler unklar, welche Sprache in Deutschland gefordert ist. Es wäre damit rechtlich zulässig, dass Sicherheitsinformationen in einer für deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher nicht verständlichen Sprache zur Verfügung gestellt werden. Das wäre logischerweise ein Sicherheitsrisiko für die Verbraucher und Verbraucherinnen bei der Verwendung der Produkte.
Für eine effektive Durchsetzung der EU-Verordnung und ihrer Bestimmungen sind auch wirksame Sanktionen notwendig. Diese müssen im deutschen Produktsicherheitsgesetz verankert werden. Ohne derartige Sanktionsregelungen können Verstöße gegen die EU-Produktsicherheitsverordnung nicht mit einem Bußgeld belegt werden. Die Folge wäre, dass zum Beispiel das Inverkehrbringen von gefährlichen Produkten oder das Unterlassen von erforderlichen Korrekturmaßnahmen ohne entsprechende Sanktionierung bleiben würde. Sanktionen in Form von Bußgeldern sollen in erster Linie eine abschreckende Wirkung haben. Sie sind somit eine Frage der Sicherheit, aber auch der Wettbewerbsfähigkeit, damit Hersteller und Händler, die sich an die Regeln halten, nicht das Nachsehen haben.
Last, but not least: Der Erlass der notwendigen Durchführungsbestimmungen ist europarechtlich verpflichtend.
Zuruf des Abg. Stephan Brandner [AfD])
Es geht um gleiche Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt. Deutschland sollte hier nicht zum Einfallstor für unsichere Produkte werden. Ganz abgesehen davon: Wir gehen ein erhebliches Risiko für ein Vertragsverletzungsverfahren ein, wenn wir die notwendigen Durchführungsbestimmungen nicht rechtzeitig im deutschen Recht regeln. Das sind unnötige Kosten, die auch vor dem Hintergrund der Haushaltslage der Bundesrepublik Deutschland unbedingt vermieden werden sollten. Ich bitte daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und für Unionsfraktion ist der nächste Redner Axel Knoerig.
Beifall bei der CDU/CSU)