Zunächst mal erlaube ich mir, bescheiden daran zu erinnern: Der Bürgergeldreform hat die CDU/CSU-Fraktion in diesem Deutschen Bundestag zugestimmt, und zwar exakt in der Form, wie sie jetzt gilt. Und zu behaupten, man hätte damit nichts zu tun, das ist nun mal nicht richtig: Wir haben im Detail darüber verhandelt. Ein Teil der Regelungen, die jetzt zu Recht kritisch betrachtet werden – das will ich unterstreichen –, sind ja Regelungen, die wir aus der Coronazeit fortgetragen haben, als viele Selbstständige zum Beispiel Bürgergeld oder die damalige Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragt hatten und alle gesagt hatten, deshalb müssten wir bestimmte Freibeträge, bestimmte Karenzzeiten ausweiten, weil die unschuldig in eine schwierige Lage gekommen sind. Das hat sich fortgesetzt in dieser Reform. Aber wir haben gesagt: Es muss sich ändern, weil das nicht gut ist, wie es jetzt läuft. Und deshalb ist es nicht nur so, dass ich weiter zu den Reformen, die die Wachstumsinitiative vorsieht, stehe; sie kann auch von Ihnen mitbeschlossen werden. Im Deutschen Bundestag liegt das entsprechende Gesetz der Bundesregierung und steht Ihrer Zustimmung zur Verfügung.