Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am vergangenen Freitag haben wir in Deutschland zum ersten Mal den Nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt begangen. Auf diesen Tag, auf dieses Gedenken haben viele Betroffene lange gewartet. Viele von ihnen haben sich ganz persönlich und mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass es einen solchen Gedenktag auch in unserem Land gibt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist nicht selbstverständlich, nach den tiefen Verwundungen, die ein solcher terroristischer Anschlag einem Körper und einer Seele zufügt, die Kraft zu finden, neben der Sorge um sich selbst und seine Angehörigen, neben der Trauer sich auch noch für Verbesserungen in der Opferbetreuung, im Opferschutz oder eben für ein würdiges Gedenken einzusetzen. Viele der Betroffenen tun dies seit vielen Jahren, und sie werden es auch in Zukunft weiterhin mit viel Kraft und unermüdlich tun. Ich möchte mich bei ihnen für ihren Einsatz sehr herzlich bedanken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ein gutes Zeichen, dass wir den Gedenktag für die Opfer von Terror nun auch in Deutschland eingeführt haben. Daher möchte ich mich auch bei den Koalitionsfraktionen bedanken, die diesen Tag in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben und gefordert haben, und ich möchte mich bei der Bundesregierung dafür bedanken, dass sie ihn schon in diesem Jahr angepackt und umgesetzt hat. Mit diesem Gedenktag haben wir nun auch in Deutschland einen öffentlichen Raum geschaffen, der es unserem ganzen Land ermöglicht, innezuhalten, Anteil zu nehmen am Schicksal der Betroffenen. Ein Raum wurde geschaffen, der stilles, nachdenkliches, aber auch klagendes, vielleicht auch anklagendes Gedenken erlaubt, ein Raum, der für Opfer die Worte des Trostes und der Solidarität ermöglicht und dafür einen würdigen Rahmen eröffnet. Am vergangenen Freitag haben wir diesen Gedenktag erstmalig in Deutschland begangen, mit einer Rede von Bundesministerin Nancy Faeser für die Bundesregierung, mit Worten des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, als Repräsentant eines der obersten Verfassungsorgane und mir selbst als Beauftragter der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland. Manche haben gefragt, wo dabei die Stimme der Betroffenen geblieben ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der Kürze der Zeit – es waren nur drei Wochen vom Beschluss des Kabinetts bis zur Umsetzung – und aufgrund der Pandemiesituation wurde diese Idee der Beteiligung der Opferperspektive durch die Worte von Frau Professor Petra Terhoeven umgesetzt, die wissenschaftlich über die Rolle von Opfern terroristischer Gewalt in modernen Gesellschaften forscht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gedenktag ist in seiner Umsetzung ein weiter zu gestaltendes und weiter zu entwickelndes Format, das wir gemeinsam unter Beteiligung der Betroffenen weiterentwickeln wollen und weiterentwickeln werden. Die Zusicherung hierfür habe ich auch vonseiten der Bundesregierung und aus der Mitte des Deutschen Bundestages an die Betroffenen übermitteln können. Dafür auch noch einmal ein herzlicher Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt unter den Opfern beide, jene, die eine aktive Beteiligung wünschen, und jene, für die an diesem Gedenktag das Mitgefühl und die Solidarität der Gesellschaft mit ihnen im Mittelpunkt stehen. Wichtig sollte uns allen aber sein, dass von diesem Tag eines ausgeht: Wir vergessen Sie, liebe sehr verehrte Betroffene von terroristischer Gewalt, nicht. Sie, Sie wurden persönlich getroffen, aber stellvertretend für unsere ganze Gesellschaft. Wir, wir fühlen uns mitgetroffen, weil wir alle von dem Täter mitgemeint sind. Wir wollen an Ihrer Seite stehen, nicht nur nach einem Anschlag, sondern dauerhaft und verlässlich. Ich möchte dem Deutschen Bundestag danken, Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Sie diesem Gedenktag auch hier im Haus heute einen Raum gegeben haben. Herzlichen Dank.