Ja, das kann ich, und wir sollten so einen Vorgang auch nicht ins Lächerliche ziehen. Die Bundeswahlleiterin hat genauso wie die Landeswahlleiter darauf hingewiesen, dass sie natürlich in der Lage sind, innerhalb der grundgesetzlichen Fristen ordnungsgemäße Wahlen durchzuführen. Alle, die in die Prozesse der Listenaufstellung involviert sind, wissen, dass es bestimmte Fristen gibt, was Einladungen anbelangt. Und wenn man ein Wahldatum von hinten errechnet – man weiß, dass die Wahlzettel in jedem einzelnen Wahlkreis gedruckt werden müssen, dazu die Listen auf der rechten Seite bei der Zweitstimme –, kann man einfach herausfinden, wie viel Zeit dafür da ist. Ich bin in diese ganzen Prozesse nicht eingebunden; denn das ist die Aufgabe der unabhängigen Bundeswahlleiterin. Ich kann mir aber vorstellen, dass es nicht darum geht, wie hin und wieder scherzhaft gesagt wurde, dass wir alle Kopierpapier spenden, damit darauf Wahlzettel gedruckt werden können. Vielmehr ist das ein hochsensibler Prozess, bei dem die Drucke nur von bestimmten Druckereien durchgeführt werden können.