Ja, ich habe gesagt, dass alle Kosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg stehen, aus unserer Sicht, aus der Sicht des Bundeskanzlers, gesondert ausgewiesen und dann durch die im Bundestag zu beschließende Möglichkeit neuer Kredite finanziert werden sollten. Es wird Sie nicht überraschen, wenn Sie sich anschauen, wie hoch die Neuverschuldung des Bundes ist, dass es auch so sehr schwer ist, anhand des Bundeshaushaltes genau festzustellen, welcher Teil eigentlich kreditfinanziert ist und welcher nicht. Ich weise darauf hin – vielleicht ist durch das Verlassen der Regierungskonstellation die Erinnerung ein bisschen verblasst –, dass noch im Jahre 2023 ein solcher Beschluss zur Finanzierung von ukrainebedingten Mehraufwendungen nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 GG gemeinsam hier getroffen worden ist.