Frau Präsidentin! Bundesministerin Paus hat eben um Verständnis dafür gebeten, dass sie hier weitere Details zu diesem sehr ungewöhnlichen Vorgehen nicht ausbreiten möchte. Trotzdem ist es ja nun evident, dass sie eine Position hat und Herr Bundesminister Buschmann offensichtlich eine andere hat. Deswegen frage ich Herrn Bundesminister Buschmann, was seine guten Argumente dafür sind, dass ab einer Betreuungsleistung von 30 Prozent erhebliche Kürzungen des Unterhaltsanspruches einsetzen sollen. Wir wollen den Streit gar nicht auf die Spitze treiben, aber uns interessiert hierzu Ihre Position, damit sie deutlich wird, – – nachdem die Kollegin Paus ihre Beweggründe nicht hat erklären können.