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Zunächst einmal will ich mich den Ausführungen von Frau Kollegin Paus anschließen, dass wir noch miteinander im Gespräch darüber sind, wie wir es im Detail regeln wollen. Generell gilt aber, dass wir von dem uralten Rollenklischee im deutschen Unterhaltsrecht, wonach einer betreut und einer zahlt – das hat der BGH im Jahr 2014 so klargestellt –, wegkommen müssen.
Heute haben wir die Situation, dass manche Elternteile nach der Trennung ihren Unterhalt nicht nur in Geld leisten, sondern sich auch substanziell um das Kind kümmern wollen. Und da kann es nicht sein, dass beispielsweise ein Vater, der sich 30, 40 Prozent der Zeit um das Kind kümmert, beim Unterhaltsrecht genauso behandelt wird wie einer, der gar nichts tut. Er würde sonst seinen Unterhalt in Betreuung und Geld, also doppelt, leisten. – Das ist die himmelschreiende Ungerechtigkeit, die auch Fachleute hier anprangern, und die müssen wir beseitigen.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ich habe jetzt noch zwei Nachfragen, die ich zulasse, und dann ist die Zeit für die Befragung der Bundesregierung auch schon abgelaufen. – Carsten Müller.