Also, Herr Kollege Hoppenstedt, erst mal bedanke ich mich für das Lob hinsichtlich der Eloquenz. Es ist ja nicht selbstverständlich, dass es auch mal Lob aus der Opposition gibt. Zweitens gilt die Geschäftsordnung der Bundesregierung natürlich für die gesamte Bundesregierung – natürlich auch für das BMJ. Drittens – und das ist vielleicht das Missverständnis, das bei Ihnen vorliegt – haben wir keine Länder- und Verbändeanhörung durchgeführt. Wir haben ein Expertengespräch mit Fachexperten aus den Landesjustizverwaltungen durchgeführt, wie wir es auch in der Vergangenheit zu einzelnen Punkten immer wieder schon gemacht haben, um diesen Sachverstand mit einzubeziehen. Die Behauptung, ich hätte eine Länder- und Verbändeanhörung entgegen den Vorschriften der GOBReg eingeleitet, ist also falsch. Das ergibt sich schon daraus, dass ich überhaupt nur mit den Ländern und nicht mit den Verbänden gesprochen habe. Das war vielmehr ein Expertengespräch, ein Austausch von Know-how, wie wir das auch bei vielen anderen Sachmaterien immer wieder tun.