Herr Buschmann, ich fand das jetzt ganz interessant und sehr eloquent vorgetragen, aber das war, mit Verlaub, in der Sache Quatsch. Eine Länder- und Verbändeanhörung kann doch nur dann erfolgen, wenn es einen geeinten Vorschlag der Bundesregierung gibt. Den gibt es hier aber offenkundig nicht. Das haben wir jetzt gerade noch mal gehört; Frau Paus hat das explizit bestätigt.
Jetzt sagen Sie, Sie machen das, damit die Länder ein bisschen mehr Zeit bekommen. Wofür denn eigentlich, wenn die Länder nicht einmal wissen, was die Bundesregierung in der Sache tatsächlich will? – Einen Referentenentwurf kann man nur verschicken, wenn er geeint ist, und ich finde es schon skandalös, dass Sie hier die Geschäftsordnung der Bundesregierung als BMJ einfach so mit den Füßen treten. Meine Frage ist: Gilt für das BMJ die Geschäftsordnung der Bundesregierung nicht?