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Wir sind jetzt in Gesprächen, und in Teilen ist das Ressortverfahren auch noch nicht eingeleitet. Von daher werden Sie verstehen, dass wir das jetzt nicht in aller Breite hier miteinander diskutieren. Richtig ist, dass sich insbesondere beim Unterhaltsrecht die Frage stellt, woraus sich die Regelung ergibt, die da jetzt offenbar vorgesehen ist. Ich kenne jedenfalls keinen Bericht, der diese Zahl irgendwie nahelegt.
Mir ist aber insgesamt wichtig, dass wir ein Gesetz machen, das praxistauglich ist und das vor allen Dingen mitberücksichtigt – und darum geht es ja –, dass die Eltern gemeinsam ihre Verantwortung hinsichtlich Sorge und Umgang wahrnehmen. Das sollte in der Praxis dann in der ganzen Breite tatsächlich auch so stattfinden.
Denken Sie an die Zeit, bitte.
Deswegen gibt es, glaube ich, noch die Notwendigkeit, nicht nur über die Quote, sondern insgesamt über die Alltagstauglichkeit zu sprechen.
Vielen Dank. – Hendrik Hoppenstedt, Unionsfraktion, ist der Nächste, der eine Nachfrage hat.