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Vielen Dank, Frau Kollegin Helling-Plahr. – Sie sprechen einen der wesentlichen Punkte an, die die Motivation für diese drei Gesetzentwürfe sind, um die es hier geht: dass wir in einer Realität, in der Partnerschaften auch auseinandergehen können, dafür sorgen, dass für die Kinder auch in materieller Hinsicht immer gut gesorgt ist. Und das will ich noch einmal betonen: Alle Entwürfe meines Hauses stellen immer das Kindeswohl an erste Stelle; das Kindeswohl ist der Leitstern dieser Entwürfe. Niemand muss sich Sorgen machen, dass Regelungen auf Kosten des Kindeswohls getroffen werden; das ist der Leitstern aller Entwürfe.
Was das Kindschaftsrecht angeht, wollen wir beispielsweise – ich sehe auf die Zeit und muss mich sputen, Frau Präsidentin; ich weiß –
Sie müssen schon aufhören.
– das „kleine Sorgerecht“ kodifizieren, wodurch es dann auch möglich gemacht wird, Teile des Sorgerechts auf Dritte oder Vierte zu übertragen – Großeltern, Verwandte, Freunde –, die dann bei der Erziehung rechtssicherer helfen können. Das ist eine der vielen Ideen, die wir dazu haben.
Wir haben noch eine Nachfrage, und zwar von Elisabeth Winkelmeier-Becker, Unionsfraktion.