Danke, Frau Präsidentin. – Meine Frage geht an den Justizminister Buschmann. Der Presse war zu entnehmen, dass Sie den Landesjustizverwaltungen Anfang Oktober mehrere Regierungsentwürfe zum Familienrecht zugeleitet haben, zusammen mit einer Einladung zu einer Besprechung dieser Referentenentwürfe. Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesregierung legt jedoch fest, dass Referentenentwürfe zunächst in die Ressortabstimmung gehen müssen, bevor sie den Bundesländern zur schriftlichen Beantwortung zugeleitet werden. Wie der Presse zu entnehmen war, wurde der Einleitung der Ressortabstimmung durch das Familienministerium widersprochen.