- Bundestagsanalysen
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Danke, Frau Präsidentin. – Meine Frage geht an den Justizminister Buschmann. Der Presse war zu entnehmen, dass Sie den Landesjustizverwaltungen Anfang Oktober mehrere Regierungsentwürfe zum Familienrecht zugeleitet haben, zusammen mit einer Einladung zu einer Besprechung dieser Referentenentwürfe. Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesregierung legt jedoch fest, dass Referentenentwürfe zunächst in die Ressortabstimmung gehen müssen, bevor sie den Bundesländern zur schriftlichen Beantwortung zugeleitet werden. Wie der Presse zu entnehmen war, wurde der Einleitung der Ressortabstimmung durch das Familienministerium widersprochen.
Meine Frage an Sie wäre: Warum ist das Justizministerium bei der Reform des Familienrechts dennoch diesen ungewöhnlichen Weg gegangen, die Entwürfe schon vor der Ressortabstimmung an die Länder zu geben und zu einer gemeinsamen Besprechung einzuladen?
Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)