Zur ersten Frage, Herr Kollege Luczak: Wir denken da als Juristen gleich. Ohne vorwerfbares Verhalten darf es keine Sanktionen geben. Ich habe das mal wie folgt zugespitzt: Allein die Erhöhung des Preises für ein Gut darf in einer Marktwirtschaft noch kein bußgeldbewehrtes oder sanktionswürdiges Verhalten darstellen, sondern es muss die Schädigungsabsicht hinzutreten. So sieht es das Gesetz vor. Das, was Sie erläutert haben, ist der Hintergrund dieses Tatbestandsmerkmals. Wir denken da gleich. Zweitens. Mir fiele dazu viel ein. Ich habe es mir aber zum Grundsatz gemacht, den Ländern keine guten Ratschläge zu geben. Das Grundgesetz sagt: Der Bundesgesetzgeber macht die Gesetze, die Länder vollziehen sie. – Ich habe einmal in meiner Zeit als Bundesminister Vorschläge gemacht, wie man den Vollzug effektivieren kann. Da hat mich eine breite Phalanx von Ministerpräsidenten und Fachministern aus den Ländern beschimpft. Deshalb will ich den Ländern keine guten Ratschläge geben. Aber man könnte mit Digitalisierung und Prozessabläufen auch an der Stelle viel erreichen. Das will ich jedoch nicht als Minister sagen, sonst wird mir wieder vorgehalten, ich würde mich – – in die Angelegenheiten der Länder einmischen. Aber als Privatperson und Bundestagsabgeordneter hätte ich eine Menge Ideen, wie man das effektiver organisieren könnte.