Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich möchte auf die Frage von Frau Lay zur Bundesratsinitiative zum Mietwucher zurückkommen. Es geht hier ja darum, jemanden mit Bußgeldern zu belegen. Sind Sie mit mir der Auffassung, dass es dafür eines vorwerfbaren Verhaltens bedarf, dass also der Schuldgrundsatz, den wir unserem Recht aus gutem Grund, wie ich finde, zugrunde gelegt haben, beachtet werden muss und die Bundesratsinitiative insofern außerordentlich kritisch zu sehen ist?
Zum Zweiten. Wir sehen ja, dass in anderen Städten, zum Beispiel in Frankfurt – mit erheblichem verwaltungstechnischem Aufwand, aber immerhin – die bestehende Regelung durchaus genutzt wird. Über 1 200 Verfahren werden dort fortgeführt. Was muss also aus Ihrer Sicht getan werden, damit, ohne das Gesetz zu ändern, dieses Recht fruchtbar wird?