Vielen Dank, Herr Minister. – Sowohl im Neubau als auch im Bestand sprießen Angebote für möbliertes Wohnen ja gerade wie Pilze aus dem Boden; allein in meinem Wahlkreis in Berlin-Mitte ist es jedes dritte Inserat. In einer Studie aus Ihrem Haus aus dem letzten Jahr heißt es, dass bei diesem speziellen Fall des möblierten Wohnens Unsicherheiten hinsichtlich der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bestehen. Wir wollen ja, dass das Recht für alle gilt, und dafür ist die ortsübliche Vergleichsmiete nun mal meistens die Grundlage. Deswegen ist meine Frage an Sie: Was planen Sie, damit die ortsübliche Vergleichsmiete auch für möbliertes Wohnen gilt und die Zuschläge transparent ausgewiesen werden?