Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, die dem Gebäudetyp E zugrunde liegende Idee, einfacher und damit auch kostengünstiger zu bauen, ist ja genau richtig. Ich frage mich allerdings, wieso Sie bei der Umsetzung nicht die Kritik aus der Praxis aufgenommen haben. Ich frage mich, wieso Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht einen Hinweis vorgesehen haben, der klarstellt, dass es eben gerade nicht erforderlich ist, die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten – es wird ja nur von der Rechtsprechung unterstellt, dass die eingehalten werden müssen, damit ein Werk mangelfrei ist –, damit ein Werk mangelfrei ist. Das würde nämlich ermöglichen, dass Bauordnungsrecht und vertragliche Leistungspflicht – Stichwort „Mängelfreiheit“ – parallel laufen. Dann kann man abweichen, ohne Haftungsrisiken einzugehen.