Ansonsten ist es aber tatsächlich das Recht der Eltern, das Beste für ihr Kind zu wollen. Das Kindeswohl steht im Vordergrund. Und wenn die Eltern diese Entscheidung treffen, dann wird das gute Gründe haben. Sehr geehrte Kollegin, das ist im Gesetz klar geregelt und entspricht natürlich auch unserem Grundgesetz. Soweit ich weiß, ist es der Union immer besonders wichtig, dass die Elternrechte, die Familienrechte klar gewahrt werden. Das diskutieren wir auch in anderem Zusammenhang durchaus kontrovers, wenn es um das Thema „Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz“ geht. Natürlich hätten wir eine ganz andere Klarheit bei dieser Frage, wenn wir die Kinderrechte endlich im Grundgesetz hätten. Denn die Kinderrechte wären dann vor allen Dingen Schutzrechte und zögen Verantwortungspflichten des Staates nach sich. Da würde ich mir wünschen, dass wir endlich zu einer fraktionsübergreifenden Initiative kommen, um das Grundgesetz zu ändern. Das hätte sicherlich Auswirkungen auch auf diese Frage. Ansonsten ist es so wie immer im Leben: Wenn es Anlass gibt, zu meinen, dass ein Missbrauch vorliegt, dann muss das Jugendamt natürlich einschreiten, wenn es etwas davon weiß.