- Bundestagsanalysen
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Vielen Dank, dass ich die Frage noch stellen darf. – Frau Ministerin Paus, zum Selbstbestimmungsgesetz – ich finde, wir müssen seriös mit problematischen Aspekten dieses Gesetzes umgehen; deshalb noch mal die Frage –: Es ist ja laut Regelung im Moment so, dass bei Kindern zwischen null und fünf Jahren die Eltern, wenn sie ihr Kind geschlechtsneutral erziehen wollen, die Möglichkeit hätten, das Kind als „divers“ eintragen zu lassen, ohne dass das Kind etwas dagegen tun kann. Wenn es 14 Jahre alt ist, kann es natürlich eine entsprechende Rückänderung beantragen. Deshalb meine Frage: Was tun Sie an dieser Stelle für den Kinder- und Jugendschutz, um eine solche Situation zu vermeiden?
Nüscht!)