Weil es Schluss macht mit der diskriminierenden und entwürdigenden Vorarbeit, die bisher notwendig war, beispielsweise die psychiatrischen Gutachten. Das haben ja die Anhörungen im Deutschen Bundestag gezeigt. Die Gutachter haben selber gesagt, dass das nicht wirklich belastbar gemacht werden kann. Es ist auch Schluss mit dem Gang zum Gericht, der notwendig war. Es ist Schluss mit den Kosten, die damit verbunden waren. Es konnte so auch nicht wirklich valide nachgewiesen werden, was die Geschlechtsidentität der entsprechenden Person ist. Welches Geschlecht ich habe, diese Identitätsfrage, ist eine Frage, die nur ich selbst beantworten kann; niemand anderes kann das. Das spiegelt das Gesetz wider. Deswegen ist es so wichtig, dass wir es in Kraft gesetzt haben.