Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird Deutschland das 17. Land weltweit, das einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag ermöglicht. Viele der Bedenken, die von der AfD vorgetragen werden, sind in diesen anderen Ländern nicht eingetreten und der Bundesregierung nicht bekannt. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen festgestellt, dass das Transsexuellengesetz, das Vorgängergesetz zum Selbstbestimmungsgesetz, verfassungswidrig ist. Es hat auch in einem Urteil festgestellt, dass es ein Anrecht auf einen Geschlechtseintrag jenseits von „männlich“ oder „weiblich“ gibt. Vielleicht kann die Bundesregierung noch mal darstellen, Frau Ministerin Paus, warum das Selbstbestimmungsgesetz für viele Menschen in diesem Land so wichtig ist.