und da auch das Regenbogenportal nicht zu meinem Haus gehört, sollten Sie, finde ich, diese Frage an die Menschen richten, die das interessiert. Jedenfalls ist es kein Regelungsgegenstand oder Thema der Bundesregierung. Ansonsten möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass die Regelung des rechtlichen Geschlechtes etwas ist, was uns unsere Verfassung vorgibt und was uns auch vom Bundesverfassungsgericht mehrfach nahegelegt worden ist, was aber leider von früheren Bundesregierungen nicht in der Art und Weise umgesetzt worden ist. Da diese Definitionen nicht Thema des Selbstbestimmungsgesetzes sind Genau das haben wir mit dem Selbstbestimmungsgesetz verankert. Das war wirklich ein ganz großer Meilenstein für die Menschenrechte, für jeden Menschen in Deutschland.