Herzlichen Dank, Frau Kollegin Eichwede, für die Frage. – In der Tat kann man sagen, dass das Gesetz sehr erfreulich gestartet ist. Schon einen Tag nachdem es in Kraft trat, hat der BGH davon Gebrauch gemacht.
Der Mechanismus ist relativ einfach zu erklären: In der Vergangenheit gab es immer wieder sehr wichtige Verfahren mit Rechtsfragen, auf deren Klärung auch durch den BGH die Rechtswirklichkeit gewartet hat. Dann gab es aber immer wieder Lösungen im Wege eines Vergleichs. Das ist das gute Recht der Parteien, aber dadurch kam es nicht zur Klärung dieser Rechtsfragen. Jetzt kann der BGH über diese Rechtsfragen trotzdem als Leitentscheidung eindeutig entscheiden. Das entlastet natürlich viele Gerichte, weil es dann eine BGH-Rechtsprechung gibt, auf die die anderen Gerichte Bezug nehmen können, und sorgt für mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Das macht mich sehr optimistisch, was die weiteren Wirkungen dieses Gesetzes angeht. Ich habe natürlich keine Glaskugel, aber dieser sehr erfolgreiche, schnelle Start zeigt, dass es ein sehr relevantes und gutes Instrument ist; sonst hätte der BGH davon nicht sofort Gebrauch gemacht.