Sehr geehrter Herr Hoppenstedt, erlauben Sie mir, dass ich Ihre Bewertung nicht ganz teile. Ich will jetzt nicht alle Gesetze aufzählen, die ich bereits durch den Deutschen Bundestag gebracht habe. Es sind zahlreiche, kann ich Ihnen sagen: zum Beispiel das KiTa-Qualitätsgesetz, das wir eben erwähnt hatten. Wir haben auch die Situation für Pflegekinder verbessert. Denken Sie auch an das Selbstbestimmungsgesetz und eine ganze Reihe anderer wichtiger Gesetze! Auch die Kindergrundsicherung ist im parlamentarischen Verfahren; wir werden sie in zwei Schritten einführen. Aber jetzt konkret zum Thema Familienstartzeit. Das ist in der Tat nicht neu. Die Familienstartzeit habe ich gesetzlich vorbereitet. Es war ja die unionsgeführte Bundesregierung, die damals bei den Verhandlungen für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Deutschland herausverhandelt hat, das nicht machen zu müssen. Inzwischen ist in ganz Europa die zweiwöchige vergütete Zeit nach der Geburt für beide Partner Pflicht, nicht nur für die Mutter, – – sodass die Mutter eben auch Unterstützung durch den Partner oder gegebenenfalls die Partnerin hat. Sie haben das nicht in deutsches Recht umsetzen wollen, – – obwohl es wichtig ist. Zu diesem Thema bekomme ich übrigens die meisten Zuschriften aus der Bevölkerung, die mir vermitteln, wie wichtig das wäre, um Partnerschaftlichkeit von Anfang an zu unterstützen. Deswegen sind wir dazu weiter im Diskussionsprozess.