Das Gesetz regelt, dass sich Bund und Länder gemeinsam auf den Weg machen, dass wir einen individuellen Rechtsanspruch für Frauen auf Schutz vor Gewalt verankern, dass die Länder eine Bedarfsplanung machen und dass der Bund auch miteinsteigt in die Finanzierung des Ausbaus dieser Beratungsstruktur und der Frauenhäuser, die es braucht.