Diesem Gesetzentwurf ist eine sehr lange Vorlaufzeit vorausgegangen. Es gibt zum Beispiel seit Längerem den „Runden Tisch gegen Gewalt an Frauen“ mit den Ländern, Kommunen und Verbänden. Es ist evident, dass es in Deutschland sehr unterschiedlich ist, wie es um Beratungsstrukturen und Frauenhäuser steht. Es gibt Unterschiede zwischen Stadt und Land, und es gibt regional große Unterschiede zwischen Ost, West, Nord und Süd. Aber leider ist es so, dass es bei der Gewalt gegen Frauen keinen Unterschied gibt, sondern geprügelt wird in allen Schichten und an allen Orten. Somit gibt es eine Unterdeckung.
Deutschland hat die Istanbul-Konvention unterzeichnet und sich damit verpflichtet, aktiv das Recht von Frauen auf Schutz vor Gewalt zu sichern. Deswegen braucht es ebendieses Gesetz. Mit dem Gesetz wird die Beratungsstruktur und die Finanzierung von Frauenhäusern in Deutschland nicht mehr eine rein freiwillige Leistung, die übrigens in den Ländern sehr unterschiedlich geregelt ist, sondern wir wollen damit eine verpflichtende Bedarfsplanung machen und dafür sorgen, dass sukzessive ein ausreichendes Beratungs- und Schutzangebot für Frauen in ganz Deutschland aufgebaut wird.