Ja, gut, wenn Sie mitteilen, dass es bisher keine Probleme im Strafvollzug gab, mag es vielleicht daran liegen, dass das Gesetz erst seit fünf Tagen in Kraft ist. Sie sagen, wenn in den letzten fünf Tagen keine Probleme aufgetaucht sind, wird es in den nächsten Jahren auch so sein. Also, Ihren Optimismus möchte ich haben.
Eine zweite Frage schließt sich an. Wir haben ja nach wie vor geschlechterspezifische Strafnormen im Strafgesetzbuch, beispielsweise beim Exhibitionismusstraftatbestand, der nur durch einen Mann begangen werden kann. Jetzt kann ja jeder sein Geschlecht frei wechseln, außer es ist Krieg; dann gibt es eine Sperrfrist. Wie verhält es sich mit dem Straftatbestand des § 183 Strafgesetzbuch, den nur ein Mann begehen kann, wenn dieser sich vorher zu einer Frau erklärt hat und sich hat umschreiben lassen? Kann der diesen Straftatbestand noch begehen?