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Sehr geehrter Herr Kollege Brandner, erst mal freue ich mich darüber, dass Bürgerinnen und Bürger sich so intensiv mit diesem Gesetz auseinandersetzen und sich Fragen dazu stellen. Die Fragen, die Sie jetzt stellvertretend für diese Bürgerinnen und Bürger gestellt haben, möchte ich Ihnen auch beantworten.
Die erste Frage ist in Wahrheit schon beantwortet, nämlich die des Justizvollzugs. Sie wissen, weil ich das gelegentlich auch schon hier im Plenum gesagt habe, dass die Frage, wie im Strafvollzug mit diesen Fällen umgegangen wird, eine Frage des Landesrechts ist. Schon heute haben mehrere Bundesländer dafür eigene Gesetze geschaffen. Es gab bis heute keinerlei Probleme im Vollzug dieser Gesetze. Deshalb habe ich auch keinerlei Zweifel daran, dass es auch in Zukunft keine Probleme beim Vollzug dieser Gesetze geben wird.
Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Zweitens. Sie haben vorhin von Strafbarkeiten gesprochen. Sie meinten wahrscheinlich Ordnungswidrigkeiten, um die es ja im Gesetz geht. Da will ich aber einen Hinweis geben: Die gesetzlichen Grundlagen setzen ausdrücklich voraus, dass ein Tatbestandsmerkmal, dass eine Schädigungsabsicht vorliegt. Also, wer rein nachrichtlich etwas mitteilt, wer beispielsweise im Familienkreis aus Versehen jemanden mit seinem alten Namen anspricht – das sind ja immer die Fälle, von denen Sie gerne berichten, dass die Menschen davor Angst haben –, muss sich keine Sorgen machen, weil das Gesetz sehr präzise ist. Niemand, der unbeabsichtigt einen Fehler macht –
– oder nur Fakten wiedergibt,
muss Sorge haben, mit einer Sanktion belegt zu werden. Dafür muss man nur das Gesetz lesen. – Herzlichen Dank.
Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Sie dürfen eine Nachfrage stellen.