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Vielen Dank. – An Herrn Buschmann habe ich eine Frage. Es geht um das Selbstbestimmungsgesetz, das ja seit dem 1. November dieses Jahres in Kraft ist. Ich wurde vor Kurzem in einer Bürgerfragestunde mit folgendem Sachverhalt konfrontiert: Herr Brandner, Sie erinnern sich doch bestimmt noch an das Gladbecker Geiseldrama im Jahr 1988. Einer der Täter, einer der Mörder, sitzt jetzt seit 35 Jahren im Männerknast und schmort da vor sich hin. Was ist denn jetzt, wenn der auf die Idee kommt, sich zur Frau umschreiben zu lassen und dann in den Frauenknast verlegt wird? Müssten dann die Frauen, die in dem Frauenknast inhaftiert sind, nicht Angst haben, dass dieser Mann, der 35 Jahre lang im Männerknast saß, seine Triebe vielleicht dort auslebt?
Weiter wurde ich gefragt: Wie geht es dann weiter, Herr Brandner? Kann dieser Täter von 1988 jetzt auch seinen Vornamen ändern, und darf die Presse dann überhaupt noch darüber berichten, oder wäre es dann dieses verbotene Deadnaming, wenn sozusagen darüber berichtet wird, was er ursprünglich für ein Geschlecht hatte?
Und die dritte Frage war dann: Herr Brandner, man kann ja jetzt auch den Nachnamen ändern. Also, kann dieser Täter von 1988 sein Geschlecht, seinen Vornamen und seinen Nachnamen ändern, und kann bzw. darf dann niemand mehr darüber berichten, weil dies strafbar wäre?
Hier darf wohl jeder alles sagen!)