- Bundestagsanalysen
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Vielen Dank. – Frau Ministerin, diese Antwort ist leider nicht ganz korrekt; denn ich habe Sie nach Ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage gefragt. Sie hatten mir dort geantwortet, dass Sie die Mittel im Haushaltsplan bereitstellen werden, also dass Sie die Mittel in Ihrem Etat bereitstellen werden, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist. Ihr Etatentwurf liegt vor. Er lag auch zum Zeitpunkt der Antwort schon vor.
Wo sind diese Mittel in Ihrem Etat, und können Sie sicherstellen, dass Sie die Mittel, wenn Sie sie nicht zusätzlich bekommen – davon sind wir ja schon zu dem Zeitpunkt ausgegangen –, nicht in einem anderen Bereich, zum Beispiel im KJP, abziehen werden?