- Bundestagsanalysen
Tagesordnungspunkt:
Zwischenrufe:
0
Beifall:
0
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Frage geht an Frau Ministerin Paus. Im Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, dem UBSKM-Gesetz, sind 2,5 Millionen Euro jährlich für ein Beratungssystem zur Unterstützung der individuellen Aufarbeitung ab dem kommenden Jahr angekündigt. Auf meine schriftliche Frage, wo konkret diese Mittel eingestellt sind, haben Sie geantwortet, dass Sie das machen werden, sobald das Gesetz in Kraft tritt.
Meine Frage lautet daher jetzt, da wir die Haushaltsberatungen in der kommenden Woche – vielleicht – abschließen und diese Mittel bislang nicht eingestellt sind: Tritt das UBSKM-Gesetz tatsächlich im kommenden Jahr auch mit diesen haushaltswirksamen Maßnahmen in Kraft, oder wird das ein Jahr später erfolgen? Wenn Sie es hinbekommen: Wo stellen Sie dann sicher, dass diese Mittel im Haushalt da sind?