Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz ist ein ganz normales Jahressteuergesetz. Es umfasst zahlreiche umfangreiche Vorhaben. Der Bundesrat wird es nochmals um einige technische, aber politisch wichtige Ergänzungen erweitern. Insgesamt ist es ein umfangreiches Gesetz mit Maßnahmen wie Steuererleichterungen bei der Kinderbetreuung oder der Anhebung von Freibeträgen. Es wird die Menschen finanziell entlasten. Auch die Frage des Auszahlungsmechanismus wird geregelt. Regelungen zu Direktauszahlungen an die Bürgerinnen und Bürger werden jetzt auf den Weg gebracht, zumindest technisch. All das enthält das Gesetz. Ich möchte auf zwei Punkte eingehen, die in der Debatte zu diesem Gesetz noch nicht erwähnt wurden, die aber aus meiner Sicht wichtig sind. Es ist wichtig, dass wir das Thema Steuerbetrugsbekämpfung nicht nur ernst nehmen, sondern auch einige entsprechende Regelungen auf den Weg bringen. Darunter befinden sich auch einige Maßnahmen, die vom Bundesrat initiiert wurden, beispielsweise die Gestaltung der Rückerstattung der Kapitalertragsteuer. Es ist wichtig, zu wissen: Wer ist eigentlich berechtigt, sich die Kapitalertragsteuer rückerstatten zu lassen? Da gab es Betrugsfälle, die zum Beispiel unter dem Namen „Cum-ex“ bekannt geworden sind. Wir haben Cum-ex-Betrugsmöglichkeiten 2012 ausgeschlossen. Trotzdem muss man auch in Bezug auf andere Steuergestaltungsmodelle wissen: Wer ist berechtigt, die Rückerstattung zu erhalten? Wem gehört eigentlich ein bestimmtes Wertpapier? Das weiß man teilweise nicht. Wir haben ein Gesetz geschaffen, in dem sowohl die Aktiengesellschaften als auch die Finanzinstitute den Auftrag und die Pflicht haben, klarzumachen, wem welche Wertpapiere gehören und wer die Kapitalertragsteuer zurückerstattet bekommen darf. Wir setzen eine entsprechende Regelung jetzt um – sogar vereinbar mit europäischem Recht – und sorgen dafür, dass Steuerbetrug effektiv bekämpft werden kann. Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt, damit auch die Bürgerinnen und Bürger wissen, dass wir dieses Thema ernst nehmen. Viele Änderungsvorschläge sind aus dem Bundesrat gekommen. Lücken bei unerwünschter Steuergestaltung, beispielsweise bei der Wegzugsbesteuerung bei Investmentanteilen, sollen geschlossen werden. Das hört sich sehr technisch an. In der Begründung zum Gesetzestext steht – das ist wichtig, finde ich –: Besteuerungslücken sind insbesondere durch Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen zutage getreten. – Es wurde hier lange Zeit als nicht sinnvoll und zu bürokratisch angesehen, auffällige Steuergestaltungen zu melden. Die Anzeigepflicht bei grenzüberschreitender Steuergestaltung ist ein wichtiges Instrument, um Steuerbetrugsbekämpfung umzusetzen. Um solche Lücken final zu schließen, ist es wichtig, dass die nationale Anzeigepflicht für Steuergestaltung kommt. Ein Letztes. Wir haben das Mobilitätsbudget aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung herausgenommen. Es ist eine grundsätzlich gute Idee, die aber noch Gerechtigkeitslücken hat. Insgesamt ist es ein gutes Gesetz, das viele richtige Maßnahmen enthält. Ich bitte Sie dann um Zustimmung.