Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Kunst und Kulturgüter sind durchaus ein essenzieller Ausdruck der Schaffenskraft einer Nation. Daher ist es besonders verwerflich, wenn diese geraubt oder zerstört werden. Das Sonderrecht der Rückerstattungsansprüche war daher ein guter Kompromiss zwischen Einzelfallgerechtigkeit und auch Rechtsfrieden bezüglich NS-Kunstraub. Aufgrund des kaum überschaubaren Umfangs der Entziehung von Kulturgütern damals reicht die Problematik aber durchaus noch teilweise bis heute. Der Begriff der Kausalität nationalsozialistischer Verfolgung ist sehr unübersichtlich. Taucht nun ein Gegenstand erst heute auf dem Kunstmarkt oder anderswo auf, stehen einem Herausgabeanspruch auch noch andere Hindernisse im Weg. Immerhin greift keine Verfristung nach dem Bundesrückerstattungsgesetz, jedoch zivilrechtliche Einwendungen und Einreden. Hier kann der vorliegende Gesetzentwurf durch eine Beweislastverlagerung zumindest gerechtere Ergebnisse fördern. Der Erwerb im guten Glauben kann erst sinnvoll beleuchtet werden, wenn nicht jedenfalls bereits die Verjährung greift und es damit gar nicht mehr zu der Analyse kommt. Unbillige Erschütterungen der Erwerberkette sind auch nicht zu erwarten, da mit jeder Weiterveräußerung die Gutgläubigkeit erneut angeführt werden kann und tendenziell auch schlüssiger wird. Auskunftsansprüche führen bei dem Anspruchsteller hingegen zu mehr Möglichkeiten. Im Großen und Ganzen ist das alles gut vertretbar, inklusive des beabsichtigten Sondergerichtsstands. Bezüglich des ernsthaften Regelungsgegenstands hoffe ich natürlich sehr, dass, sollte sich der Vorschlag durchsetzen, solche Peinlichkeiten wie bei den Benin-Bronzen unterbleiben. Die Abwicklungsebene war da freilich eine andere. Jedoch hat sich Deutschland wieder einmal auf der Weltbühne blamiert, indem wir gratis Dekoartikel für Despotenpaläste geliefert und noch ordentlich Taschengeld gegeben haben. Zivilrechtliche Rückgabeansprüche sind allemal besser als derlei peinliche Außenpolitik. Lehrmeisterei bei gleichzeitiger Naivität ist schließlich inzwischen offensichtlich bei uns Staatsräson. Vielen Dank.