Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Müller, uns liegt die Auswirkungsanalyse nicht vor. Das ist genau der Punkt. Ich habe jedenfalls keine gesehen. Ich finde es auch ganz putzig, dass Sie uns an dieser Stelle vorwerfen, wir würden eine Reform ohne Auswirkungsanalyse voranbringen, und gleichzeitig Nordrhein-Westfalen ansprechen, wo gerade eine Reform angestoßen wird, ohne Kenntnis darüber, was das eigentlich mit sich bringt. Vor diesem Hintergrund finde ich die Logik in Ihrer Argumentation, ehrlich gesagt, schon ziemlich hanebüchen. Zur Verzögerung – das habe ich in meiner Rede auch erläutert – kam es deswegen, weil die Länder den gemeinsamen Pfad, der ja übrigens Niederschlag gefunden hat im Eckpunktepapier vom 10. Juli 2023, im November verlassen haben. Sie haben Ende November im Bundesrat mit Nein gestimmt, respektive den Vermittlungsausschuss angerufen, obwohl – wer lesen kann, ist klar im Vorteil – im vierten Absatz der Präambel des Eckpunktepapiers klar geregelt gewesen ist, dass der Bund ein Krankenhaustransparenzgesetz auf den Weg bringen und die Versorgungsstufen in deskriptiver und normativer Form darstellen wird. Trotz alledem haben sie dann – ich würde fast sagen: das war der Sündenfall der Länder – den gemeinsamen Pfad verlassen. Ich sage Ihnen ganz offen: Wir brauchen diese Reform. Die Kolleginnen und Kollegen aus den regierungstragenden Fraktionen und vor allem auch der Minister haben deutlich gemacht, mit welchen Rahmenbedingungen wir es momentan zu tun haben. Das zeigt eines deutlich: Unter Beibehaltung dieser dualen Finanzierungssystematik werden viele Krankenhäuser, insbesondere auf dem Land, in einem Flächenland wie beispielsweise Sachsen-Anhalt, auf Dauer nicht überleben. Vor diesem Hintergrund brauchen wir diese Reform, um zu einer Stabilisierung der Krankenhauslandschaft zu kommen.