- Bundestagsanalysen
Tagesordnungspunkt:
Zwischenrufe:
0
Beifall:
4
Weil das gilt, möchte ich sagen: Ich war diejenige, die mit Blick auf die andere Klage, die es vor dem IGH gibt, öffentlich zum Thema des Völkermords erklärt hat, dass die deutsche Bundesregierung das nicht so sieht. Deswegen hätten Sie vielleicht etwas stutzig werden müssen, wenn Ihnen irgendjemand zugetragen hat, ich würde plötzlich im Bundessicherheitsrat etwas anderes sagen, wo ich doch noch vor Kurzem öffentlich für Deutschland deutlich gemacht habe, dass wir den Vorwurf des Völkermordes nicht so sehen und deswegen auch nicht mittragen. Da sollte man vielleicht mal stutzig werden.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Mit Blick auf Israel: Ich empfehle gar nichts. Wir haben wie andere Partner auch immer wieder deutlich gemacht, dass das humanitäre Völkerrecht kein Widerspruch zum Recht auf Selbstverteidigung ist. Ich habe hier vor einer Woche – das kann man sich bei Social Media ansehen; da kriege ich nämlich einen anderen massiven Shitstorm – deutlich gemacht, dass im Völkerrecht zwischen militärischen Orten und zivilen Orten unterschieden wird.
Kollegin.
Und wenn zivile Orte für militärische Zwecke missbraucht werden, weil Hamasterroristen sich dort verschanzen, können sie nach dem Völkerrecht den Schutzstatus verlieren. Dann gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
Ich bitte wirklich, auf den Punkt zu kommen.
Dann muss man abwägen, wie viele Zivilisten dort sind. Wir können, glaube ich, alle froh sein, dass wir diese wahnsinnig schwierigen Entscheidungen in unserem Leben noch niemals treffen mussten.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Die nächste Frage stellt Olaf in der Beek.