Frau Außenministerin, nachdem der Untersuchungsausschuss Afghanistan herausgearbeitet hat, dass objektiv keine Bedrohung für Ortskräfte bestand und keine einzige Ortskraft durch die Taliban zu Tode gekommen ist und sogar noch Sicherheitsgarantien gegeben worden sind, erscheint Ihre Visaaffäre in einem ganz neuen Licht. Als wir Sie im letzten Jahr hier an dieser Stelle gefragt haben, wie es zu der Visierung gefälschter Pässe gekommen ist, sagten Sie – ich habe das im Plenarprotokoll 20/96 auf der Seite 11478 noch mal nachgelesen –, dass es ein Gerichtsurteil gegeben hätte, das Sie gezwungen hätte, diese Pässe zu visieren. Das entspricht leider nicht der Wahrheit. Aus Ihrem Hause haben uns die Verhandlungsprotokolle und auch dieses sogenannte Urteil, was übrigens ein Vergleich ist, erreicht, und da steht ganz klar drin, dass das nicht richterlich ausgeurteilt worden ist, sondern dass Ihr Haus vor Eintritt in die Verhandlungen einen Rückzieher gemacht hat und eine Visierung angeboten hat. Deshalb entspricht das, wie gesagt, nicht der Wahrheit. Ihr Haus ist also eingeknickt. Ich gehe eigentlich davon aus, dass Sie als Völkerrechtlerin den Unterschied zwischen Urteil und Vergleich kennen. Die Frage ist ganz simpel: Wussten Sie, dass diese gefälschten Pässe visiert werden sollten? Haben Sie diese Entscheidung mitgetragen, oder nicht?