Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Dr. Weisgerber, ich hätte mir gewünscht, dass Sie auch etwas zu dem Antrag sagen. Das kann ich machen und ihn ein bisschen auseinandernehmen. Ich werde jetzt auch dafür sorgen, dass ein bisschen mehr Fakten in diese Debatte kommen. Die Treibhausgasminderungsquote ist ein zentrales Instrument für den Klimaschutz im Verkehr. Daher sind die teilweise bereits bestätigten Betrugsvorwürfe natürlich ein Alarmsignal sowohl für das Klima als auch für den THG-Quotenmarkt und für uns als Gesetzgeber. Das Gegenteil der hier vorgebrachten Kritik ist der Fall. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe bei Biokraftstoffimporten und bei den Upstream-Emission-Projekten hat die Bundesregierung schnell und entschlossen gehandelt. Man muss einmal fragen: Was hat man uns im Ausschuss erzählt? Was ist denn dabei herumgekommen? Wenn Sie zugehört haben, wissen Sie: Es handelt sich hier um ein ausgeklügeltes Betrugssystem, welches leider über mehrere Jahre unerkannt wirken konnte und nicht von heute auf morgen aufgedeckt werden kann. Man kann den gesamten Schaden nicht sofort seriös beziffern. Das sollte eigentlich auch Ihnen klar sein. Dennoch leugnen Sie das. Sie werden da sicherlich auch von bestimmten Lobbygruppen getrieben, die immer so tun, als wäre Aufklärungsarbeit innerhalb weniger Tage möglich. Aber wenn man etwas tiefer in die Materie einsteigt, wenn man es denn will und nicht nur populistisch irgendwas dahersagen will, wird ziemlich schnell klar, dass eine detaillierte Aufklärungsarbeit Zeit braucht und somit Genauigkeit vor Schnelligkeit geht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das komplette Gegenteil einer seriösen, rechtssicheren und voll umfassenden Aufklärung fordern Sie in Ihrem Antrag. Beispielhaft zeigt das Ihre Forderung unter Nummer fünf, alle Treibhausgasminderungen abzuerkennen, die aus gefälschten Projekten stammen. Sicherlich ist das wünschenswert, das würden wir alle uns wünschen, aber in der Realität ist das nicht möglich, und das wäre mit der Rechtslage nach dem Verwaltungsverfahrensrecht auch gar nicht vereinbar. Denn die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes ist nicht ohne Weiteres möglich. Das lernt man, wenn man Jura studiert. Folgt man dennoch Ihrer Forderung, so würde ein erhebliches Schadensersatzrisiko auf die Bundesregierung zukommen, welches in keiner Weise vertretbar wäre, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist richtig und wichtig, dass das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt Schritt für Schritt vorgehen und Zertifikate dort aberkennen, wo es noch möglich ist, und die weiteren rechtlichen Möglichkeiten für die Rücknahme von bereits im Markt befindlichen Zertifikaten ausloten. Auch hier gilt Genauigkeit vor Schnelligkeit. Was in Ihrem Antrag im Übrigen vollständig zu kurz kommt, ist die europäische Perspektive. In einem Binnenmarkt mit freiem Warenverkehr müssen Verschärfungen bei Kontrollen und Zertifizierungssystemen gemeinsam festgelegt werden. Nationale Regelungen allein werden da nicht helfen. Im letzten Punkt Ihrer Forderungen erwähnen Sie diese europäische Lösung zwar, jedoch fordern Sie die Bundesregierung auf, diese spätestens bis zum 1. Januar 2025 selbst einzuführen. Dass dies nicht von einzelnen Mitgliedstaaten einfach im Alleingang vollzogen werden kann, wissen Sie sicherlich auch. Dennoch haben Sie diese populistische Forderung in Ihren Antrag aufgenommen. Viel wichtiger wäre es doch, wenn Sie Ihrer Kommissionspräsidentin einfach mal wieder einen Brief schreiben; das machen Sie ja sehr häufig. Sie hat doch eine Brieffreundschaft mit Ihnen. Machen Sie das einfach! Das wäre ein sinnvoller Beitrag zur Problemlösung, liebe Union. Es geht auch darum, in die Zukunft zu blicken und uns zu fragen: Was können wir in der Zukunft besser machen? In Ihrem Antrag gibt es keine Antworten darauf, wie die zukünftige Situation aussehen soll, wie wir Betrug vermeiden können. Dazu sagen Sie gar nichts. Es ist aber doch wichtig, dass wir schauen: Wie können wir Betrug zukünftig vermeiden? Wie können wir verlorengegangenes Vertrauen im THG-Quotenmarkt, diesem wichtigen Pfeiler des Klimaschutzes, wiederherstellen? Da Sie dazu nichts beitragen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, hier ein paar Vorschläge von mir: Erstens. Wir sollten untersagen, dass sich Projektträger die Validierer und Zertifizierer selbst aussuchen können. Hier braucht es eine Vetomöglichkeit der Behörden. Zweitens. Es braucht klare Regeln und mehr Möglichkeiten für Kontrollen vor Ort. Diese gibt es bereits auf anderen Feldern, beispielsweise im Arzneimittelbereich, bei den Erfüllungsoptionen im Rahmen der THG-Quote jedoch nicht. Drittens. Wir sollten intensiv über die Einführung eines entsprechenden Straftatbestandes sprechen. Denn aktuell sind die Möglichkeiten der strafrechtlichen Verfolgung bei offensichtlichem Fehlverhalten von Validierern und Akkreditierern nur sehr begrenzt. Meine Damen und Herren, wir werden uns all diese Themen jetzt ansehen. Die Aufklärung wird vom Bundesumweltministerium und vom Umweltbundesamt vorangetrieben. Wir werden bei der RED-III-Umsetzung und auch bei der nächsten Novelle zum Bundes-Immissionsschutzgesetz überlegen, wie man das System der THG-Quoten zukünftig so ausgestalten kann, dass man nicht betrügen kann. Das ist unsere Aufgabe. Schönen Dank.