- Bundestagsanalysen
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie so oft reden wir auch heute Abend zu einem einzigen Thema: Der Staat soll mehr Geld ausgeben. Das führt eigentlich zu zwei Fragen: Soll für den Zweck überhaupt Geld ausgegeben werden? Und, wenn ja, wie viel? Die erste Frage kann man eindeutig bejahen: Es geht hier um das Wohl der Kinder in den ersten drei Lebensjahren und um deren Eltern.
Mit Frühen Hilfen kann man Risiken wie Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung rechtzeitig erkennen, um Probleme und Gefahren für das Kindeswohl zu verhindern. Frühe Hilfen wirken also präventiv. Und nein, Prävention ist kein Luxus, sondern eine notwendige Investition: Aus zahlreichen Erhebungen wissen wir, dass die zu Beginn des Lebens eingesetzten Kosten einen volkswirtschaftlichen Nutzen in mehrfacher Hinsicht mit sich bringen.
Es gibt neuere Studien, die sich detailliert mit den Folgekosten unzureichender Prävention befasst haben: Kosten für logopädische Behandlungen, Sprachtherapie, Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe, psychotherapeutische Behandlung usw. Frau Kollegin Bahr, Sie haben ja darauf hingewiesen, dass die Folgekosten mindestens 60-mal höher wären als die Präventionskosten. Für uns ist es also eine Selbstverständlichkeit, dass wir in den präventiven Kinderschutz investieren müssen.
Kommen wir nun zur Höhe der Investition. Der Gesetzentwurf sieht in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt 93 Millionen bzw. 96 Millionen Euro vor, statt bisher 51 Millionen Euro. Das sind Beträge! Cicero, der berühmteste Redner Roms, sagte einmal: „Die Menschen verstehen nicht, welch große Einnahmequelle in der Sparsamkeit liegt.“ Dieser Feststellung folgt der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, den wir in Artikel 114 des Grundgesetzes und in der Bundeshaushaltsordnung wiederfinden. Wir können also von der Bundesregierung mindestens erwarten, dass sie darlegt, wie sie sachlich und rechnerisch auf den Erhöhungsbetrag kommt.
Was bietet aber die Gesetzesbegründung? Nichts als allgemeines Gerede über Kostenerhöhungen. Ja, die Anzahl der potenziell betroffenen Kinder ist größer als im Jahre 2014. Es ist allerdings nicht dargelegt, in welchem Umfang sich aus diesem Grunde die Kosten erhöhen. Auch ist nicht nachgewiesen, in welchem Umfang die Kosten steigen, weil Familien mit psychosozialen Belastungen die Hilfe zunehmend in Anspruch nehmen, und in welcher Höhe deshalb die Kosten steigen.
Es mag gut sein, dass Lebensgemeinschaften, die vom klassischen Familienmodell abweichen, und Familien mit Migrationshintergrund einen höheren Betreuungsbedarf haben. Wir können hier aber nicht nur diese Banalität, sondern eine Darlegung erwarten, um wie viele Fälle es sich handelt und weshalb die Kosten und in welchem Umfang steigen.
Die Förderung von Lotsensystemen und ein Aufwuchs der Fachkräfte mag zu Kostenerhöhungen führen; nur müssen wir wissen, wie viele neue Stellen erforderlich sind und wie hoch die so verursachten Kosten dann sind. Angaben hierzu? Fehlanzeige!
Liebe Kollegen, 2022 wurden aus der Bundesstiftung nur 47,3 Prozent der Gesamtmittel aufgewandt. Am Ende sind also Mehrkosten von etwa 100 Millionen Euro zu begründen. Stattdessen wird dem Parlament hier eine Blackbox präsentiert, als wären wir ein Abnickverein.
Beifall bei der AfD)
Das ist eine Missachtung der Legislative, die wir nicht mitmachen werden.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Beifall bei der AfD)
Vielen Dank, Herr Kollege Bollmann. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Katja Adler, FDP-Fraktion.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)