Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Union hat Ende letzten Jahres den Antrag zur Finanzkriminalitätsbekämpfung vorgelegt. Nach immerhin 16 Jahren Regierungszeit kann man sich natürlich fragen: Warum erst zu Oppositionszeiten? Aber ich bin da so verbindlich wie der Kollege Meister eben in seiner Rede: Während Ihrer Regierungszeit haben auch Sie einzelne Maßnahmen gegen Geldwäsche ergriffen. Das kann man so weit konzedieren. Sie haben diese Maßnahmen jedoch immer nur dann ergriffen, wenn mal wieder ein Skandal öffentlich wurde, meine sehr verehrten Damen und Herren. Eine Regelung kam immer erst nach einem Skandal. Sie haben in der Vergangenheit besonders strenge Regelungen im Bereich der Geldwäsche meistens blockiert oder nur halbherzig umgesetzt. Ich nenne als Beispiele Immobilienankäufe mit Bargeld – dieser Punkt ist schon genannt worden –, die Ausstattung der FIU oder die Umsetzung von EU-Richtlinien. Hier sahen sehr viele Expertinnen und Experten Lücken, die von Geldwäschern ausgenutzt werden konnten. Meine Damen und Herren, Sie von der Union haben strengere Regulierungen leider viel zu oft zugunsten von Wirtschafts- und Lobbyinteressen verhindert oder die Geldwäscheregulierung verzögert. So ist es in der Vergangenheit gewesen. Daher ist es sehr erfreulich, dass die Union die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus- und Extremismusfinanzierung nun auch entdeckt hat. Es handelt sich immerhin um 100 Milliarden Euro, die jährlich am Fiskus vorbeigeschleust werden; so zumindest die meisten Schätzungen. Und die Union hat endlich erkannt, dass es besser ist, sich um die dicken Fische zu kümmern, als mit populistischen Kürzungsvorschlägen in Bezug auf Sozialleistungen den Haushalt zu finanzieren. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihres Antrages hätte es eigentlich nicht bedurft; denn er hat, sehr geehrter Herr Kollege Dr. Meister, unserer Meinung nach den falschen konzeptionellen Ansatz. Haben Sie in Bezug auf die Einführung der Zollpolizei überhaupt mal mit den Bundesländern gesprochen und sie gefragt, wie sie es finden, wenn in ihre polizei- oder finanzhoheitlichen Befugnisse eingegriffen wird? Ich glaube, die Bundesländer hätten große Vorbehalte. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will noch einen weiteren Aspekt in den Fokus nehmen. In meiner ersten Rede zum Thema der Finanzkriminalitätsbekämpfung habe ich darauf hingewiesen, dass Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Finanzkriminalität ganz konkrete Folgen für menschliche Schicksale haben. Sie beeinflussen die Schicksale von Frauen, die zur Prostitution gezwungen werden, von Kindern, die sexueller Gewalt ausgesetzt sind und deren Bilder im Darknet verbreitet werden, von Menschen, die im Rahmen der Organisierten Kriminalität und des Drogenhandels ausgebeutet werden. Heute möchte ich noch kurz darüber reden, was wir mit den Einnahmen des Staates bei einer funktionierenden Bekämpfung der Geldwäsche alles finanzieren könnten. Was kann man mit 100 Milliarden Euro für die Allgemeinheit finanzieren? 100 Milliarden Euro könnten 300 000 zusätzliche Zollbeamtinnen und Zollbeamte finanzieren. Nein, danke. Mit 100 Milliarden Euro könnten 300 000 zusätzliche Bundespolizistinnen und Bundespolizisten und 300 000 zusätzliche Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter finanziert werden. Diese wären dann in der Lage, effizient und effektiv gegen Kinderpornografie, Zwangsprostitution und Menschenhandel vorzugehen. Das nur mal als Auswahl. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Regierung hat mit dem Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz einen konkreten Vorschlag vorgelegt. Diesen gilt es nun tatsächlich auch zügig umzusetzen; meine Fraktion hat ein großes Interesse daran. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn die Union es tatsächlich ernst meint mit der Geldwäschebekämpfung, dann muss sie seriöse Vorschläge vorlegen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.