Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! In einer sozialen Marktwirtschaft, Herr Mörseburg, haben auch Unternehmen Verantwortung für Menschenrechte und Umweltschutz. Diese Einschätzung unterscheidet uns von den Herren da ganz rechts. Die Große Koalition – CDU/CSU und SPD – sind mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einen richtigen Schritt gegangen. Dabei geht es darum, dass sehr große Unternehmen – und nicht kleine und mittlere Unternehmen – darauf achten sollen – der Kollege Rützel hat das schon gesagt –, ob es in ihrer Lieferkette Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltrichtlinien gibt. Und wenn sie einen Einfluss darauf haben – und nur dann –, müssen sie den Einfluss auch ausüben, nicht mehr und nicht weniger. Wir finden: Das ist nicht zu viel verlangt. Wir Grünen sind deswegen strikt dagegen, diese Sorgfaltspflichten auszusetzen, abzuschwächen oder gar ganz abzuschaffen. Wir sind auch dagegen, im Rahmen der nun anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie die Zahl der Unternehmen, die Sorgfaltspflichten haben, einzuschränken – aus inhaltlichen Gründen, aber auch, weil es rechtliche Bedenken gibt, die wir berücksichtigen müssen. Was für uns aber wichtig ist, ist, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie unbürokratisch erfolgt; da sind wir uns in der Koalition sehr einig. Dabei geht es insbesondere um eine Vereinfachung der Berichtspflichten. Die Regierung hat sich da schon auf den Weg gemacht; der Kollege Cronenberg hat dazu ein paar Punkte genannt. Unter anderem haben wir die Berichtspflichten bis 2024 ausgesetzt, und in der letzten Sitzungswoche, Herr Kollege, gab es einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsrichtlinie, wo es auch um die Berichtspflichten zum Lieferkettengesetz ging. Darin ist geplant, dass es in Zukunft reicht, wenn Unternehmen alternativ zum Bericht zu den Lieferketten den Nachhaltigkeitsbericht abgeben können. Das ist gut. Allerdings müssen darin dann auch die wichtigsten Punkte der Sorgfaltspflichten abgefragt werden; sonst macht das ja keinen Sinn. Hier gibt es noch Lücken im Gesetzentwurf, die geschlossen werden müssen. Nicht nur deswegen muss ich zu dem Gesetzentwurf von Marco Buschmann sagen, dass wir aufpassen müssen, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten. So muss sichergestellt werden, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, mit den Berichten auch arbeiten kann, um die Umsetzung der Sorgfaltspflichten bei den Unternehmen überprüfen zu können und Hinweisen nachzugehen. Auch hier gibt es noch Nachbesserungsbedarf im parlamentarischen Verfahren. Trotz dieser Kritik sind wir als Koalition aber auf einem guten Weg, die Berichtspflichten zu entbürokratisieren, ohne die Sorgfaltspflichten einzuschränken, und genau das ist der richtige Weg. Die EU-Lieferkettenrichtlinie gibt auch die Möglichkeit, einen Grundfehler des deutschen Lieferkettengesetzes zu korrigieren. Es gibt nämlich die Wahl zwischen einerseits stärkeren Haftungsregelungen, die nur wenige Unternehmen – nämlich die, die sich nicht daran halten – betreffen, und starken, scharfen Berichtspflichten für alle Unternehmen, die betroffen sind. Sie haben sich als Große Koalition auf Druck der CDU/CSU für den letzteren Weg entschieden. Wir setzen auf die Haftungsregelung – – und schwächere Berichtspflichten, und die EU-Richtlinie bietet dafür eine Möglichkeit. Deswegen: Umso schneller sie kommt, desto besser. Vielen Dank.