Herr Kollege, Sie werfen mir Falschbehauptungen vor mit der offenkundigen Falschbehauptung, dass es keinerlei politische Verfolgung in Afghanistan oder Syrien gebe. Wenn diese Falschbehauptung, die Sie hier gerade vorgetragen haben, richtig wäre, dann müssten sich alle Asylbehörden in Deutschland irren, und müssten sich alle Verwaltungsgerichte in Deutschland irren. Ich will gar nicht ausschließen, dass es im Verwaltungsgerichtsprozess auch Irrtümer geben kann. Aber wissen Sie, wenn man auf der Autobahn den Eindruck hat, dass einem alle entgegenkommen, dann kann es sein, dass man selbst der Geisterfahrer ist.