Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist nach 23 Uhr, und wir beschäftigen uns mit den Kosten für eine sichere Versorgung mit Erdgas und damit, was das mit den Grenzübergangspunkten zu tun hat. Es gibt einen guten Grund, warum wir uns in erster Lesung mit dieser Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes befassen. Doch zunächst der Reihe nach. Wir müssen erst mal ein Jahrzehnt zurückgehen; denn da fängt die Geschichte an. Damals hat Russland den größten deutschen Erdgasspeicher gekauft. Das blieb erst einmal unauffällig; aber schon in den Monaten vor dem brutalen Angriffskrieg Putins auf die Ukraine haben wir bemerkt, wie die Erdgaspreise gestiegen und in immer unerwartetere Höhen geklettert sind, und das, weil Putin diesen Erdgasspeicher, inzwischen in russischem Besitz, mit voller Absicht so widersinnig betrieben hat, dass die Preise hochgehen mussten. Er hat das in kriegerischer Absicht getan, in Vorbereitung auf den Ukrainekrieg, in der Hoffnung, wir würden dann einfach akzeptieren, mit welcher Brutalität er sein Nachbarland überfallen hat, und die Ukraine nicht unterstützen. Ich bin froh, dass das nicht gelungen ist. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, die Energiepreise wieder auf das Niveau von vor dem von Putin gestarteten Energiepreisangriff auf uns zu senken. Aber ja, wir mussten in dieser Zeit viele Maßnahmen ergreifen. Eine Maßnahme, um insbesondere die Versorgungssicherheit schnell wiederherzustellen, war, sicherzustellen, dass die Erdgasspeicher zum Winter gefüllt und nicht geleert werden; wie Putin es eigentlich vorhatte. Das hat die ganzen Schwierigkeiten ausgelöst. Dieses Gesetz löst Kosten aus, und diese Kosten müssen getragen werden. Und ja, bis heute erheben wir eine Umlage an den Grenzübergangspunkten – das hat zu viel Streit mit unseren Nachbarländern geführt –, aber das ist gemäß einer Verordnung, die inzwischen in Kraft getreten ist, nicht mehr EU-rechtskonform. Und ja, es ist auch ein Kostenrisiko für alle Gaskunden in unserem Land. Denn sicher ist: Wenn wir das Gesetz nicht ändern werden, wird es ein Gerichtsverfahren gegen unser Land in dieser Frage geben, und wir laufen Gefahr, die erhobene Umlage zurückzahlen zu müssen. Ich denke, all das sind gute Gründe dafür, uns mit diesem Gesetz zu befassen und heute in erster Lesung entsprechende Änderungen einzubringen. Natürlich sind wir für Anregungen offen, aber mich überzeugt dieser Ansatz. Er schafft Frieden in Europa. – Ja, er kann ein ganzes Stück Unfrieden vertreiben; denn das bisherige Gesetz hat zu vielen Zankereien geführt. Wir können diese Zankereien beilegen. Und ja, ich finde, das ist es wert. Wir wollen ein Europa, in dem wir gut zusammenarbeiten. Andere Länder haben auch Gasspeicher, erheben aber keine Umlage an den Grenzübergangspunkten und bitten uns, das ebenfalls nicht zu tun. Nun ist es an uns, zu sagen: Wir machen es auch nicht – das sieht das EU-Recht auch so vor, wir wollen in Europa zusammenarbeiten. – Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen. Ich hoffe auf die zweite und dritte Lesung. Danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit. Guten Abend.