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Vielen Dank – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Soldatinnen und Soldaten tragen eine große Verantwortung für uns und unser Land. Aber wir tragen auch eine große Verantwortung für sie. Sie riskieren ihre Sicherheit und ihr Leben, um uns zu schützen. Und jemand, der seine körperliche und seelische Unversehrtheit in den Dienst seines Landes stellt, muss sich darauf verlassen können, dass sein Land sich auch um ihn kümmert.
Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Mit den Änderungen des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts bringen wir das zum Ausdruck. Und dass wir nicht über abstrakte Sachverhalte sprechen, haben uns die Auslandseinsätze der vergangenen Jahrzehnte gezeigt. Wir mussten erfahren, was Soldatinnen und Soldaten in Einsätzen passieren kann.
Grundlage ist unter anderem das Soldatenentschädigungsgesetz. Es enthält umfassende Versorgungsleistungen für versehrte Soldatinnen und Soldaten, die eine seelische und/oder körperliche Verletzung im Zusammenhang mit ihrem Dienst erlitten haben. Das Gesetz gilt für alle Soldatinnen und Soldaten, egal welchen Status sie haben, und unabhängig davon, wo – im Inland oder im Ausland – die Verletzung erfolgt ist. Dabei umfasst das Leistungsspektrum nicht nur unsere Soldatinnen und Soldaten, sondern sorgt auch für die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen.
Diese Entlastungen wurden bereits 2021 von diesem Parlament beschlossen. Wir sind hier schon einen langen Weg gegangen. Bevor das Gesetz zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt, möchten wir die Gelegenheit nutzen und noch einige Anpassungen vornehmen. Denn durch Änderung der politischen Lage und gesellschaftlichen Fortschritt entwickelt sich das Recht kontinuierlich weiter.
Wichtige Maßnahmen sind dabei: Wir passen die Entschädigungsleistung an die Rentenerhöhung vom 1. Juli 2024 an. Wir verbessern die Versorgung von Waisen durch die Verlängerung des Bezugszeitraums. Wir vereinfachen die Voraussetzungen und die Höhe der Elternrente. Und wir verbessern den Bestandsschutz des Berufsschadensausgleichs durch eine umfangreiche Pauschalierung und Erhöhung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dabei bleibt es nicht. Gleichzeitig kommen wir unserer Verantwortung nach, indem wir Änderungen im Soldatenversorgungsrecht vornehmen. Dabei stehen vor allem die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit im Mittelpunkt. Für sie verbessern wir den Übergang in den zivilen Beruf.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit mit Verpflichtungszeiten von 20 Jahren oder mehr erweitern wir die Zeiträume, in denen sie nach dem Ende der Dienstzeit berufliche und schulische Förderungsmaßnahmen in Anspruch nehmen können. Gleiches gilt auch für die Unterstützungsleistungen bei der Arbeitsplatzsuche. Wir schaffen gleichzeitig vereinfachte Zugangsmöglichkeiten zu Bildungsmaßnahmen, die schon während der Dienstzeit stattfinden. Außerdem sorgen wir dafür, dass der Dienst für Wiedereinsteiger attraktiver wird, indem Reservistendienstzeiten anspruchserhöhend auf die Gesamtdienstzeit angerechnet werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Unterstützung durch die Bundeswehr seitens der Gesetzgebung ist für unsere Soldatinnen und Soldaten wichtig. Unsere klare Absicht mit den vorgesehenen Änderungen besteht darin, ihren Bedarfen sowie ihren Hinterbliebenen gerecht zu werden – heute und auch in Zukunft.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Das Wort hat Kerstin Vieregge für die CDU/CSU-Fraktion.
Beifall bei der CDU/CSU)