– Einfach mal die Nerven bewahren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Endlich! Seit 22 Jahren ist Tierschutz Staatsziel im Grundgesetz. Und jetzt haben wir endlich die erste Lesung zum Tierschutzgesetz. Darauf haben wir so lange gewartet, sogar schon in der letzten Legislatur. Wir haben uns seitdem in vielen gesellschaftlichen Zielen und Notwendigkeiten weiterentwickelt und müssen uns noch weiter entwickeln. Im sozialen Bereich sind wir doch auch vorangekommen. Umwelt, Energie, Verteidigung, Sicherheit – überall geht es voran. Warum nicht im Tierschutz? Heute also auch im Tierschutz! Es gibt in diesem Bereich nach wie vor Defizite, die wir dringend angehen müssen, Rechts- und Vollzugslücken – obwohl die überwiegende Anzahl der Landwirte und der Halter von Haustieren sich absolut regelgerecht verhält und ihre Tiere artgerecht hält. Trotzdem gibt es Lücken. Es gibt Entwicklungen in den Vorstellungen, wie Tiere artgerecht gehalten werden sollten, die Notwendigkeit der Anpassung von Zuchtzielen – nicht weil wir das schön finden und gerne hätten, sondern weil es für ein langes und gesundes Leben der Tiere wichtig ist. Es geht um Verbesserungen für die Tiere und nicht zwingend um Erleichterungen für Menschen oder das Schönheitsempfinden von Menschen. Es ist eine Frage der Haltung, im wahrsten Sinne: die Haltung des Menschen gegenüber den Tieren und die Haltung des Menschen von Tieren. Es geht um den Grad von Verstümmelungen, um Onlinehandel und dessen Auswüchse. Das ist Organisierte Kriminalität. Da wird der Ball immer gerne flach gehalten. Bei der tiergerechten Schlachtung und der Zirkushaltung sind viele EU-Länder schon sehr viel weiter als wir hier in Deutschland. Und ja, es geht auch um Erhöhungen von Strafen in Straf- und Bußgeldverfahren. Das findet im Verkehrsrecht andauernd statt; dort werden die Verstöße auch von Menschen verursacht. Warum gibt es also keine entsprechenden Anpassungen im Tierschutzrecht? Vorgesehen sind aber auch Ausnahmen und Übergangsfristen. Wir befinden uns hier in der ersten Lesung, sozusagen in der Veröffentlichung des aktuellen Entwurfs; es kursierten ja vorher schon einige andere. Viele Verbände haben sich bei uns schon gemeldet – und sehr viele werden sich noch melden – und sehr viele Forderungen angemeldet; vorhin haben wir erst welche entgegengenommen. – Hör doch mal zu! Den einen ist es zu viel – „Das geht gar nicht“ –, den anderen ist es viel zu wenig. Alle Argumente sind wichtig, und alle Argumente werden einbezogen. Alle Argumente! Und das ist nicht ganz einfach. Das verhandeln wir jetzt zusammen mit unseren Koalitionspartnern und mit den Verbänden. Wir stellen uns auch allen Anliegen; die Debatten führen wir. Aber es kann nicht sein, dass die Notwendigkeit des Tierschutzes wie in den vergangenen Jahren erst höchstrichterlich festgestellt werden muss, damit es gesetzlich umgesetzt wird. Ich erinnere an Ferkelkastration, an Kastenstand und an Kükentöten. Das musste erst höchstrichterlich entschieden werden. Und dann hat sich auch unser damaliger Koalitionspartner bewegt. Daher erwarten wir auch von allen Beteiligten Kompromissfähigkeit. Verhinderung ist kein Erfolgsmodell. Dies würde zu einer Stagnation führen und wäre somit automatisch ein Rückschritt, weil sich alles andere ja vorwärts bewegt. Ziel ist ein tragbares Ergebnis für alle. Das ist unsere Verpflichtung gegenüber den Tieren hier bei uns im Land, und das sollte eigentlich für alle eine Selbstverständlichkeit sein. Herzlichen Dank.