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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Als wir vor gut zwei Jahren die EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union umgesetzt und dadurch die Arbeitsbedingungen in Deutschland spürbar verbessert haben, sagte ich an dieser Stelle, heute sei ein guter Tag für die Beschäftigten in diesem Land. Es ist mir eine Freude, mich heute wiederholen zu dürfen: Es ist wieder ein guter Tag für die Beschäftigten in diesem Land.
Beifall bei der SPD)
Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz schlagen wir ein neues Kapitel im Arbeitsrecht auf, eines, das die Vorteile der Digitalisierung sinnvoll nutzt und gleichzeitig wirksam vor ihren Nachteilen schützt.
Konkret geht es damals wie heute um die Pflicht der Arbeitgeber, die wesentlichen Arbeitsbedingungen transparent und klar zu regeln und festzuhalten. Dafür ist bisher die Schriftform erforderlich. Dabei blieb es vor zwei Jahren auch erst einmal; denn die EU-Richtlinie knüpft die Möglichkeit, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht nur schriftlich, also in Papierform, sondern auch in elektronischer Form unterrichtet werden können, an bestimmte Voraussetzungen. Und die legen wir erst jetzt mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz fest.
Die Information der Arbeitnehmer/-innen über ihre wesentlichen Arbeitsbedingungen wird künftig auch digital möglich sein, weil es dafür folgende Voraussetzungen zu ihrem Schutz gibt: Das Dokument muss für den Arbeitnehmer zugänglich sein, es muss gespeichert und ausgedruckt werden können, und ein Empfangsnachweis muss angefragt werden. Also: Eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur? Ja, gerne. Eine flüchtige Whatsapp-Nachricht vom Arbeitgeber? Auf keinen Fall. – Denn im Fall der Fälle muss man als Beschäftigter seine Rechte nicht nur kennen, sondern auch beweisen können. Unter diesen Voraussetzungen ist das auch im digitalen Raum möglich und entlastet so viele Unternehmen und die Menschen, die täglich mit diesen Prozessen zu tun haben.
Beifall bei der SPD)
Gleichzeitig war es uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wichtig, dies in einzelnen Bereichen auch heute explizit nicht zuzulassen. Denn unser Rechtssystem kennt die Schriftform als die sicherste Form für viele verschiedene Rechtsgeschäfte, und wir dürfen diesen hohen Standard nicht leichtfertig pauschal aufweichen. Befristungen oder Teilzeitverträge müssen deshalb auch künftig in Schriftform verfasst werden, ebenso Arbeitsverträge in Branchen, die für prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Schwarzarbeit und schlechte Arbeitsbedingungen berühmt-berüchtigt sind. Der Schutz der Beschäftigten, ihrer Rechte und Interessen gegen die Willkür mancher Arbeitgeber ist und bleibt, zumindest für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, ein mindestens genauso wichtiges und übrigens auch fortschrittliches Ziel wie die Digitalisierung.
Beifall bei Abgeordneten der SPD)
So wenig Papier und Bürokratie für die Arbeitgeber wie möglich, so viel Schutz und Sicherheit für die Arbeitnehmer wie nötig! Ich freue mich von Herzen, dass wir in diesem 20. Deutschen Bundestag eine breite Mehrheit dafür haben.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Als Nächster hat das Wort für die Gruppe BSW Klaus Ernst.
Beifall beim BSW)